
Die VAH-Liste ist das Verzeichnis der Desinfektionsmittel, deren Wirksamkeit vom Verbund für Angewandte Hygiene e.V. nach einheitlichen Prüfmethoden bestätigt wurde. Sie ist die Grundlage für die routinemäßige, vorbeugende Desinfektion in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Kitas und anderen hygienisch sensiblen Bereichen. Für jedes gelistete Mittel stehen dort Wirkbereich, Konzentration und Einwirkzeit. Die RKI-Liste ist davon getrennt: Sie gilt für Desinfektionen, die das Gesundheitsamt nach Paragraf 18 Infektionsschutzgesetz behördlich anordnet, und kommt im Alltag nur selten zum Einsatz.
Wer in einer Praxis, einer Kita oder einem Pflegedienst für Hygiene verantwortlich ist, stößt früher oder später auf die Frage, ob ein Desinfektionsmittel „VAH-gelistet“ ist. Dahinter steckt mehr als ein Gütesiegel: Die Listung legt fest, gegen welche Erreger ein Mittel in welcher Konzentration und nach welcher Einwirkzeit sicher wirkt. Dieser Ratgeber erklärt, was die Abkürzung VAH bedeutet, wie die Listung zustande kommt, was die Wirkbereiche von bakterizid bis viruzid bedeuten, wie sich VAH-Liste und RKI-Liste unterscheiden, welches Mittel für welche Situation passt und welche Fehler in der Praxis am häufigsten passieren.
VAH steht für Verbund für Angewandte Hygiene e.V. Der Verein bündelt Fachgesellschaften und Fachleute aus Hygiene, Mikrobiologie und Infektionsprävention und gibt über seine Desinfektionsmittel-Kommission die VAH-Liste heraus.
Die Desinfektionsmittel-Kommission im VAH prüft nicht selbst im Labor. Sie bewertet Gutachten, die unabhängige Prüflabore nach festgelegten Standardmethoden erstellt haben. Erst wenn diese Gutachten die Wirksamkeit für die beantragten Anwendungen belegen, wird ein Mittel zertifiziert und in die Liste aufgenommen. Die Listung erfolgt immer auf Antrag des Herstellers, wer nicht beantragt, steht nicht in der Liste, auch wenn das Mittel womöglich wirksam wäre.
Die Liste erscheint als Buch, als PDF und als Online-Datenbank beim VAH. Sie wird fortlaufend ergänzt, weil neue Produkte hinzukommen und Zertifikate befristet sind und erneuert werden müssen.
Ein VAH-gelistetes Desinfektionsmittel hat seine Wirksamkeit für die ausgewiesenen Wirkbereiche in unabhängigen Gutachten nachgewiesen. Die Listung gilt nur für die dort genannte Anwendung, Konzentration und Einwirkzeit.
Das ist der Punkt, der im Alltag am häufigsten übersehen wird. Ein Flächendesinfektionsmittel, das in 0,5-prozentiger Lösung nach einer Stunde bakterizid wirkt, erreicht diese Wirkung nicht nach 5 Minuten und auch nicht in 0,25-prozentiger Lösung. Die Listung ist immer an die Kombination aus Konzentration und Einwirkzeit gebunden. Viele Mittel stehen deshalb mit mehreren Kombinationen in der Liste, etwa einer niedrigeren Konzentration mit längerer Einwirkzeit und einer höheren mit kürzerer.
Die Mindestanforderung für eine VAH-Zertifizierung ist die Wirkung gegen Bakterien und Hefepilze, also bakterizid und levurozid. Alle weiteren Wirkbereiche, besonders gegen Viren, werden zusätzlich geprüft und nur dann ausgewiesen, wenn der Hersteller sie beantragt und belegt hat. „VAH-gelistet“ heißt deshalb nicht automatisch „wirkt gegen Noroviren“. Dafür muss der entsprechende Wirkbereich ausdrücklich in der Liste stehen.
Die VAH-Liste ordnet die Mittel nach Anwendungsbereichen, darunter hygienische und chirurgische Händedesinfektion, Hautantiseptik, Flächendesinfektion, Instrumentendesinfektion und Wäschedesinfektion. Für die Gebäudereinigung ist vor allem die Flächendesinfektion relevant, in Praxen und Pflege zusätzlich die Händedesinfektion.
Der Weg in die Liste läuft in 4 Schritten: Antrag des Herstellers, Prüfung in unabhängigen Laboren, Bewertung durch die Desinfektionsmittel-Kommission und Zertifizierung mit Eintrag in die Liste.
Für Anwender hat dieses Verfahren einen großen Vorteil: Die Wirksamkeitsangaben stammen aus geprüften Gutachten unabhängiger Labore. Wer ein Mittel auswählt, kann in der Liste nachsehen, gegen welche Erregergruppen es in welcher Dosierung tatsächlich wirkt, statt sich auf Werbeaussagen wie „tötet 99,9 Prozent aller Keime“ zu verlassen.
Der Wirkbereich gibt an, gegen welche Erregergruppen ein Mittel nachweislich wirkt. Er ist das wichtigste Auswahlkriterium, weil ein Mittel nur gegen das hilft, wofür es geprüft wurde.
| Wirkbereich | Wirksam gegen | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| bakterizid | Bakterien | Grundanforderung jeder Desinfektion |
| levurozid | Hefepilze wie Candida | Grundanforderung, zusammen mit bakterizid |
| fungizid | Hefen und Schimmelpilze | Bereiche mit Schimmelrisiko, bestimmte Pflegebereiche |
| tuberkulozid und mykobakterizid | Tuberkulose-Erreger und andere Mykobakterien | Bestimmte medizinische Bereiche, Ausbruchssituationen |
| begrenzt viruzid | behüllte Viren wie Influenza- und Coronaviren | Laufende Desinfektion in Praxen, Pflege, Kitas |
| begrenzt viruzid PLUS | behüllte Viren und zusätzlich Noro-, Rota- und Adenoviren | Magen-Darm-Ausbrüche, Kitas, Pflegeheime |
| viruzid | behüllte und unbehüllte Viren | Besondere Indikationen, etwa bestimmte Virusausbrüche |
Der Unterschied zwischen behüllten und unbehüllten Viren erklärt, warum die Virusstufen so wichtig sind. Behüllte Viren, zu denen Influenza- und Coronaviren gehören, sind von einer fetthaltigen Hülle umgeben, die Desinfektionsmittel vergleichsweise leicht zerstören. Unbehüllten Viren wie Noro-, Rota- und Adenoviren fehlt diese Hülle, sie sind deutlich widerstandsfähiger. Ein Mittel, das nur „begrenzt viruzid“ ist, reicht gegen Noroviren deshalb nicht aus. Genau diese Verwechslung ist bei Magen-Darm-Ausbrüchen in Kitas und Pflegeheimen einer der häufigsten Fehler.
Umgekehrt ist „viruzid“ nicht automatisch die beste Wahl für jeden Tag. Voll viruzide Mittel sind oft aggressiver für Haut und Material. Für die laufende Desinfektion reicht in der Regel das Spektrum, das der Hygieneplan für die jeweilige Einrichtung vorsieht, und die stärkeren Stufen kommen gezielt bei Ausbrüchen zum Einsatz.
Beide Listen führen geprüfte Desinfektionsmittel, sie haben aber verschiedene Zwecke. Die VAH-Liste gilt für die routinemäßige, vorbeugende Desinfektion im Alltag. Die RKI-Liste gilt für Desinfektionen, die das Gesundheitsamt nach Paragraf 18 Infektionsschutzgesetz behördlich anordnet.
| Kriterium | VAH-Liste | RKI-Liste |
|---|---|---|
| Herausgeber | Verbund für Angewandte Hygiene e.V. | Robert Koch-Institut |
| Zweck | Routinemäßige, vorbeugende Desinfektion | Behördlich angeordnete Entseuchung nach Paragraf 18 IfSG |
| Typischer Einsatz | Praxen, Pflege, Kitas, Hygienepläne im Alltag | Anordnung durch das Gesundheitsamt bei besonderen Infektionsgeschehen |
| Angaben zur Wirksamkeit | Wirkbereiche von bakterizid bis viruzid | Wirkungsbereiche A, B, C und D |
| Konzentrationen | auf den Alltag ausgelegt, mit Rücksicht auf Personal und Material | oft deutlich höher, weil auf Seuchenfälle ausgelegt |
| Bezug | Buch, PDF und Online-Datenbank beim VAH | kostenfreies PDF auf der Website des RKI |
Die Wirkungsbereiche der RKI-Liste sind mit Buchstaben gekennzeichnet. A steht für die Abtötung von vegetativen Bakterien einschließlich Mykobakterien sowie von Pilzen einschließlich Pilzsporen. B steht für die Inaktivierung von Viren im Sinne von „viruzid“. C steht für die Abtötung von Sporen des Milzbranderregers, D für die Abtötung von Sporen der Erreger von Gasödem und Wundstarrkrampf. Zusätzlich weist die RKI-Liste die Virusstufen begrenzt viruzid und begrenzt viruzid PLUS aus.
Wichtig für die Praxis: Auch bei einem Ausbruch im eigenen Haus, etwa mit Noroviren in einer Kita, ist ein Mittel aus der RKI-Liste nicht automatisch vorgeschrieben. Solange das Gesundheitsamt keine Desinfektion nach Paragraf 18 anordnet, bleibt die VAH-Liste die Grundlage, dann eben mit einem Mittel, das den nötigen Wirkbereich abdeckt, bei Noroviren also begrenzt viruzid PLUS oder viruzid. Wer für den Ernstfall vorsorgen möchte, kann für die laufende Desinfektion ein Mittel wählen, das in beiden Listen steht. Dann lässt sich bei einer Anordnung kurzfristig auf die RKI-Konzentration umstellen, ohne das Produkt zu wechseln.
Die RKI-Liste steht als kostenfreies PDF auf der Website des Robert Koch-Instituts im Bereich Infektions- und Krankenhaushygiene. Aktuell gilt die 18. Ausgabe, die die 17. Ausgabe von 2017 abgelöst hat.
Für den Alltag in einer Praxis oder Kita ist die RKI-Liste vor allem als Nachschlagewerk für den Ernstfall interessant. Wer einen Hygieneplan führt, sollte wissen, ob das eigene Flächendesinfektionsmittel dort ebenfalls gelistet ist und in welcher Konzentration. Die VAH-Liste dagegen ist das Arbeitsinstrument für die tägliche Auswahl und Dosierung.
Die Auswahl richtet sich nach 3 Fragen: Welche Fläche wird desinfiziert, gegen welche Erreger soll das Mittel wirken, und gibt es eine behördliche Anordnung. Die Übersicht zeigt typische Situationen.
| Situation | Was nötig ist | Grundlage |
|---|---|---|
| Büro im Normalbetrieb | Gründliche Reinigung, Desinfektion in der Regel nicht nötig | Reinigungsplan |
| Arztpraxis, laufende Flächendesinfektion | Flächendesinfektion mindestens bakterizid, levurozid und begrenzt viruzid, Wirkbereich nach Hygieneplan | VAH-Liste und Hygieneplan der Praxis |
| Kita, Wickelbereich und Sanitär | Gelistetes Flächendesinfektionsmittel nach Hygieneplan | VAH-Liste und Hygieneplan nach Paragraf 36 IfSG |
| Magen-Darm-Ausbruch mit Noro- oder Rotaviren | Mittel mit Wirkbereich begrenzt viruzid PLUS oder viruzid, Turnus erhöhen | VAH-Liste |
| Influenza- oder Coronaviren | Mittel mindestens begrenzt viruzid | VAH-Liste |
| Behördlich angeordnete Desinfektion | Mittel im angeordneten Wirkungsbereich und in der RKI-Konzentration | RKI-Liste nach Paragraf 18 IfSG |
| Lebensmittelbereich, Gastronomieküche | Mittel für den Lebensmittelbereich, auf Lebensmittelkontakt geprüft | DVG-Liste und HACCP-Konzept |
Die letzte Zeile verdient einen Hinweis. Für Küchen und Lebensmittelbetriebe ist die VAH-Liste nicht die passende Referenz. Dort gilt die Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft für den Lebensmittelbereich, weil die Mittel unter den dortigen Bedingungen wie Eiweiß- und Fettbelastung geprüft werden und Rückstände auf Kontaktflächen eine eigene Rolle spielen. Wie die Reinigung in der Gastronomieküche organisiert wird, erklärt der Ratgeber HACCP-Reinigung in der Gastronomie.
Die hygienische Händedesinfektion ist in Praxen, Pflege und Kitas die wirksamste Einzelmaßnahme gegen die Übertragung von Erregern. Auch hier ist die VAH-Liste die Grundlage für die Auswahl des Mittels.
Für Händedesinfektionsmittel gibt die Liste ebenfalls den Wirkbereich und die Einwirkzeit an. Bei der hygienischen Händedesinfektion wird das Mittel in die trockenen Hände eingerieben und muss für die gelistete Zeit feucht auf der Haut bleiben, bei vielen Präparaten sind das 30 Sekunden. Wer die Hände nach wenigen Sekunden an der Kleidung abwischt, verkürzt die Wirkung. Für die viruziden Stufen gelten bei Händedesinfektionsmitteln häufig längere Zeiten, die ebenfalls in der Liste stehen.
Spender gehören in die Nähe der Stellen, an denen Hände desinfiziert werden müssen, also an Behandlungsplätze, Eingänge, Wickelbereiche und Sanitärräume. Wandspender mit Armhebel oder Sensor vermeiden, dass der Spender selbst zur Kontaktfläche wird. Beim Nachfüllen gilt: Leere Gebinde tauschen statt nachfüllen, weil offene Gebinde verkeimen können. In vielen Reinigungsverträgen für Praxen und Kitas ist das Auffüllen der Spender mit eingeschlossen, es sollte dann mit Produkt und Turnus im Leistungsverzeichnis stehen.
Ein Desinfektionsmittel wirkt nur, wenn es in der gelisteten Konzentration angesetzt wird und die gelistete Einwirkzeit auf der Fläche bleibt. Beides steht in der VAH-Liste und gehört in den Hygieneplan.
In der Praxis passieren hier die meisten Fehler. Wird zu schwach dosiert, reicht die Wirkung nicht. Wird zu stark dosiert, steigen Kosten, Materialschäden und Belastung für Haut und Atemwege, ohne dass die Fläche sauberer wird. Wird zu früh nachgewischt oder die Fläche direkt wieder benutzt, hat das Mittel seine Einwirkzeit nicht erreicht.
Viele Flächendesinfektionsmittel stehen mit mehreren Kombinationen in der Liste, zum Beispiel mit einer niedrigen Konzentration und einer Einwirkzeit von einer Stunde für die laufende Desinfektion und mit einer höheren Konzentration und kurzer Einwirkzeit für Flächen, die schnell wieder benutzt werden müssen, etwa Behandlungsliegen zwischen 2 Patienten. Der Hygieneplan legt für jede Fläche fest, welche Kombination gilt.
Desinfektionsmittel sind Gefahrstoffe. Wer sie einsetzt, braucht eine Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzausrüstung und eine Unterweisung, das gilt für eigenes Personal ebenso wie für den Reinigungsdienstleister.
Grundlage ist das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers. Es nennt die Gefahren, die nötige Schutzausrüstung und das Verhalten bei Unfällen. Für die Flächendesinfektion bedeutet das in der Regel flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe, beim Ansetzen von Konzentraten zusätzlich eine Schutzbrille. Räume sollten während und nach der Desinfektion gelüftet werden, besonders bei alkoholhaltigen Mitteln und größeren Flächen.
Ein Hautschutzplan gehört dazu, weil häufiger Kontakt mit Wasser, Reinigern und Desinfektionsmitteln die Haut belastet. Er legt fest, wann Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege angewendet werden. Die Wischdesinfektion hat auch hier einen Vorteil gegenüber dem Sprühen: Es entstehen keine Aerosole, die eingeatmet werden können.
Wann Desinfektion fachlich geboten ist und wann gründliche Reinigung ausreicht, erklärt der Ratgeber Desinfizierende Reinigung: wann nötig.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, ausschließlich VAH-gelistete Mittel zu verwenden, gibt es für die meisten Betriebe nicht. In der Praxis sind sie aber überall dort Standard, wo ein Hygieneplan geführt wird und Aufsichtsbehörden die Wirksamkeit nachvollziehen wollen.
Für Aufsichtsbehörden zählt am Ende ein objektiv nachvollziehbarer Wirksamkeitsnachweis. Die VAH-Listung für den jeweiligen Wirkbereich ist der einfachste Weg, diesen Nachweis zu führen, weil Konzentration und Einwirkzeit direkt aus der Liste in den Hygieneplan übernommen werden können.
In Hamburg überwachen die Gesundheitsämter der 7 Bezirke die Hygiene in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen. Bei Begehungen wird geprüft, ob Hygieneplan, eingesetzte Mittel und tatsächliche Praxis zusammenpassen.
Typische Fragen bei einer Begehung sind: Welche Desinfektionsmittel werden eingesetzt, sind sie für den Zweck geeignet, stimmen Konzentration und Einwirkzeit mit den Angaben überein, und wer ist verantwortlich. Häufige Beanstandungen betreffen fehlende oder veraltete Angaben im Hygieneplan, Gebrauchslösungen ohne Beschriftung, nicht passende Wirkbereiche und Reinigungsdienstleister, deren Mittel nicht im Hygieneplan stehen.
Wer diese Punkte vorab geklärt hat, übersteht eine Begehung ohne Aufwand. Hilfreich ist ein Ordner oder eine digitale Ablage mit Hygieneplan, Produktliste, Sicherheitsdatenblättern und den VAH-Einträgen der Mittel, dazu die Leistungsnachweise des Reinigungsdienstleisters. Kommt es in einer Einrichtung zu einem Ausbruch, kann das Gesundheitsamt Maßnahmen anordnen. Erst dann wird die RKI-Liste verbindlich, sofern eine Desinfektion nach Paragraf 18 Infektionsschutzgesetz angeordnet wird.
Ein Hygieneplan ist nur so gut wie seine Angaben zu den Mitteln. Für jede desinfizierte Fläche gehören 5 Angaben hinein.
Dazu gehört ein fester Termin für die Überprüfung des Plans, etwa jährlich und zusätzlich nach jedem Produktwechsel. So bleibt der Plan aktuell, wenn Hersteller Rezepturen ändern, Zertifikate auslaufen oder sich die Nutzung der Räume verändert, und bei der nächsten Begehung stimmen Papier und Praxis überein.
Wird die Reinigung von einem Dienstleister übernommen, müssen seine Mittel und Verfahren zum Hygieneplan passen. Seriöse Reinigungsfirmen legen dafür Produktliste, Sicherheitsdatenblätter und die VAH-Einträge vor und übernehmen Konzentration und Einwirkzeit ins Leistungsverzeichnis. Wie ein Hygieneplan für Kitas konkret aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber Hygieneplan Kita.
Wer die desinfizierende Reinigung an einen Dienstleister vergibt, sollte vorab 6 Punkte klären. Sie entscheiden darüber, ob die Desinfektion im Ernstfall einer Kontrolle standhält.
Ein zusätzlicher Punkt ist die Reaktionsfähigkeit bei Ausbrüchen. Wenn in einer Kita Noroviren auftreten, muss der Dienstleister kurzfristig auf ein Mittel mit dem Wirkbereich begrenzt viruzid PLUS umstellen und den Turnus erhöhen können. Das sollte vorab vereinbart sein, damit im Ernstfall keine Zeit verloren geht. Was die Reinigung in Praxen kostet, zeigt der Ratgeber Praxisreinigung Kosten, eine Übersicht aller Leistungen der Ratgeber Gebäudereinigung Preise.
Wir reinigen Praxen, Kitas und Pflegeobjekte in Hamburg desinfizierend nach Hygieneplan. Was Sie bekommen:
Die Universal Clean GmbH arbeitet mit anerkannten Partnern und Mitgliedschaften zusammen, darunter die Handwerkskammer Hamburg, die BG Bau, der Innungsverband Die Gebäudedienstleister sowie die Hersteller Dr. Schnell, Kärcher, Numatic, Reinline und Stolzenberg.
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Die Universal Clean GmbH ist Ihr zertifizierter Partner für die desinfizierende Reinigung in Hamburg und der Metropolregion: Mittel aus der VAH-Liste mit Konzentration und Einwirkzeit im Leistungsverzeichnis, Abgleich mit Ihrem Hygieneplan, Wischdesinfektion, Farbsystem und ein Leistungsnachweis für jeden Einsatz. Als ISO-9001-zertifizierter, TÜV-Nord-geprüfter und mit dem Öko-Profit-Siegel der Stadt Hamburg ausgezeichneter Betrieb reinigen wir seit 2010 in Hamburg. Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Besichtigung an.
Universal Clean GmbH, Mühlenkamp 6c, 22303 Hamburg, Telefon 040 38 90 77 41, info@universalclean.de. Besuchen Sie unser Google-Profil oder finden Sie uns direkt auf der Karte:
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