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29. September 2026

VAH-Liste: Was sie bedeutet und welches Desinfektionsmittel wofür

Desinfizierende Reinigung mit VAH-gelisteten Mitteln durch die Universal Clean GmbH in Hamburg

Die VAH-Liste ist das Verzeichnis der Desinfektionsmittel, deren Wirksamkeit vom Verbund für Angewandte Hygiene e.V. nach einheitlichen Prüfmethoden bestätigt wurde. Sie ist die Grundlage für die routinemäßige, vorbeugende Desinfektion in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Kitas und anderen hygienisch sensiblen Bereichen. Für jedes gelistete Mittel stehen dort Wirkbereich, Konzentration und Einwirkzeit. Die RKI-Liste ist davon getrennt: Sie gilt für Desinfektionen, die das Gesundheitsamt nach Paragraf 18 Infektionsschutzgesetz behördlich anordnet, und kommt im Alltag nur selten zum Einsatz.

Wer in einer Praxis, einer Kita oder einem Pflegedienst für Hygiene verantwortlich ist, stößt früher oder später auf die Frage, ob ein Desinfektionsmittel „VAH-gelistet“ ist. Dahinter steckt mehr als ein Gütesiegel: Die Listung legt fest, gegen welche Erreger ein Mittel in welcher Konzentration und nach welcher Einwirkzeit sicher wirkt. Dieser Ratgeber erklärt, was die Abkürzung VAH bedeutet, wie die Listung zustande kommt, was die Wirkbereiche von bakterizid bis viruzid bedeuten, wie sich VAH-Liste und RKI-Liste unterscheiden, welches Mittel für welche Situation passt und welche Fehler in der Praxis am häufigsten passieren.

Was bedeutet die Abkürzung VAH?

VAH steht für Verbund für Angewandte Hygiene e.V. Der Verein bündelt Fachgesellschaften und Fachleute aus Hygiene, Mikrobiologie und Infektionsprävention und gibt über seine Desinfektionsmittel-Kommission die VAH-Liste heraus.

Die Desinfektionsmittel-Kommission im VAH prüft nicht selbst im Labor. Sie bewertet Gutachten, die unabhängige Prüflabore nach festgelegten Standardmethoden erstellt haben. Erst wenn diese Gutachten die Wirksamkeit für die beantragten Anwendungen belegen, wird ein Mittel zertifiziert und in die Liste aufgenommen. Die Listung erfolgt immer auf Antrag des Herstellers, wer nicht beantragt, steht nicht in der Liste, auch wenn das Mittel womöglich wirksam wäre.

Die Liste erscheint als Buch, als PDF und als Online-Datenbank beim VAH. Sie wird fortlaufend ergänzt, weil neue Produkte hinzukommen und Zertifikate befristet sind und erneuert werden müssen.

Was bedeutet VAH-gelistet?

Ein VAH-gelistetes Desinfektionsmittel hat seine Wirksamkeit für die ausgewiesenen Wirkbereiche in unabhängigen Gutachten nachgewiesen. Die Listung gilt nur für die dort genannte Anwendung, Konzentration und Einwirkzeit.

Das ist der Punkt, der im Alltag am häufigsten übersehen wird. Ein Flächendesinfektionsmittel, das in 0,5-prozentiger Lösung nach einer Stunde bakterizid wirkt, erreicht diese Wirkung nicht nach 5 Minuten und auch nicht in 0,25-prozentiger Lösung. Die Listung ist immer an die Kombination aus Konzentration und Einwirkzeit gebunden. Viele Mittel stehen deshalb mit mehreren Kombinationen in der Liste, etwa einer niedrigeren Konzentration mit längerer Einwirkzeit und einer höheren mit kürzerer.

Die Mindestanforderung für eine VAH-Zertifizierung ist die Wirkung gegen Bakterien und Hefepilze, also bakterizid und levurozid. Alle weiteren Wirkbereiche, besonders gegen Viren, werden zusätzlich geprüft und nur dann ausgewiesen, wenn der Hersteller sie beantragt und belegt hat. „VAH-gelistet“ heißt deshalb nicht automatisch „wirkt gegen Noroviren“. Dafür muss der entsprechende Wirkbereich ausdrücklich in der Liste stehen.

Die VAH-Liste ordnet die Mittel nach Anwendungsbereichen, darunter hygienische und chirurgische Händedesinfektion, Hautantiseptik, Flächendesinfektion, Instrumentendesinfektion und Wäschedesinfektion. Für die Gebäudereinigung ist vor allem die Flächendesinfektion relevant, in Praxen und Pflege zusätzlich die Händedesinfektion.

Wie ein Mittel auf die VAH-Liste kommt

Der Weg in die Liste läuft in 4 Schritten: Antrag des Herstellers, Prüfung in unabhängigen Laboren, Bewertung durch die Desinfektionsmittel-Kommission und Zertifizierung mit Eintrag in die Liste.

  1. Antrag: Der Hersteller beantragt die Zertifizierung für bestimmte Anwendungen und Wirkbereiche, etwa Flächendesinfektion, bakterizid, levurozid und begrenzt viruzid
  2. Prüfung: Unabhängige Prüflabore testen das Mittel nach den vorgegebenen Standardmethoden, unter realitätsnahen Bedingungen und mit definierten Testkeimen
  3. Bewertung: Die Desinfektionsmittel-Kommission im VAH prüft die Gutachten und entscheidet, für welche Konzentrationen und Einwirkzeiten die Wirksamkeit belegt ist
  4. Zertifizierung: Das Mittel wird mit genau diesen Angaben gelistet. Das Zertifikat ist befristet und muss erneuert werden

Für Anwender hat dieses Verfahren einen großen Vorteil: Die Wirksamkeitsangaben stammen aus geprüften Gutachten unabhängiger Labore. Wer ein Mittel auswählt, kann in der Liste nachsehen, gegen welche Erregergruppen es in welcher Dosierung tatsächlich wirkt, statt sich auf Werbeaussagen wie „tötet 99,9 Prozent aller Keime“ zu verlassen.

Die Wirkbereiche verstehen: von bakterizid bis viruzid

Der Wirkbereich gibt an, gegen welche Erregergruppen ein Mittel nachweislich wirkt. Er ist das wichtigste Auswahlkriterium, weil ein Mittel nur gegen das hilft, wofür es geprüft wurde.

Wirkbereich Wirksam gegen Typischer Einsatz
bakterizid Bakterien Grundanforderung jeder Desinfektion
levurozid Hefepilze wie Candida Grundanforderung, zusammen mit bakterizid
fungizid Hefen und Schimmelpilze Bereiche mit Schimmelrisiko, bestimmte Pflegebereiche
tuberkulozid und mykobakterizid Tuberkulose-Erreger und andere Mykobakterien Bestimmte medizinische Bereiche, Ausbruchssituationen
begrenzt viruzid behüllte Viren wie Influenza- und Coronaviren Laufende Desinfektion in Praxen, Pflege, Kitas
begrenzt viruzid PLUS behüllte Viren und zusätzlich Noro-, Rota- und Adenoviren Magen-Darm-Ausbrüche, Kitas, Pflegeheime
viruzid behüllte und unbehüllte Viren Besondere Indikationen, etwa bestimmte Virusausbrüche

Der Unterschied zwischen behüllten und unbehüllten Viren erklärt, warum die Virusstufen so wichtig sind. Behüllte Viren, zu denen Influenza- und Coronaviren gehören, sind von einer fetthaltigen Hülle umgeben, die Desinfektionsmittel vergleichsweise leicht zerstören. Unbehüllten Viren wie Noro-, Rota- und Adenoviren fehlt diese Hülle, sie sind deutlich widerstandsfähiger. Ein Mittel, das nur „begrenzt viruzid“ ist, reicht gegen Noroviren deshalb nicht aus. Genau diese Verwechslung ist bei Magen-Darm-Ausbrüchen in Kitas und Pflegeheimen einer der häufigsten Fehler.

Umgekehrt ist „viruzid“ nicht automatisch die beste Wahl für jeden Tag. Voll viruzide Mittel sind oft aggressiver für Haut und Material. Für die laufende Desinfektion reicht in der Regel das Spektrum, das der Hygieneplan für die jeweilige Einrichtung vorsieht, und die stärkeren Stufen kommen gezielt bei Ausbrüchen zum Einsatz.

Praxis, Kita oder Pflegeobjekt in Hamburg? Wir reinigen desinfizierend mit Mitteln aus der VAH-Liste, Konzentration und Einwirkzeit stehen im Leistungsverzeichnis.

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VAH-Liste und RKI-Liste: der Unterschied

Beide Listen führen geprüfte Desinfektionsmittel, sie haben aber verschiedene Zwecke. Die VAH-Liste gilt für die routinemäßige, vorbeugende Desinfektion im Alltag. Die RKI-Liste gilt für Desinfektionen, die das Gesundheitsamt nach Paragraf 18 Infektionsschutzgesetz behördlich anordnet.

Kriterium VAH-Liste RKI-Liste
Herausgeber Verbund für Angewandte Hygiene e.V. Robert Koch-Institut
Zweck Routinemäßige, vorbeugende Desinfektion Behördlich angeordnete Entseuchung nach Paragraf 18 IfSG
Typischer Einsatz Praxen, Pflege, Kitas, Hygienepläne im Alltag Anordnung durch das Gesundheitsamt bei besonderen Infektionsgeschehen
Angaben zur Wirksamkeit Wirkbereiche von bakterizid bis viruzid Wirkungsbereiche A, B, C und D
Konzentrationen auf den Alltag ausgelegt, mit Rücksicht auf Personal und Material oft deutlich höher, weil auf Seuchenfälle ausgelegt
Bezug Buch, PDF und Online-Datenbank beim VAH kostenfreies PDF auf der Website des RKI

Die Wirkungsbereiche der RKI-Liste sind mit Buchstaben gekennzeichnet. A steht für die Abtötung von vegetativen Bakterien einschließlich Mykobakterien sowie von Pilzen einschließlich Pilzsporen. B steht für die Inaktivierung von Viren im Sinne von „viruzid“. C steht für die Abtötung von Sporen des Milzbranderregers, D für die Abtötung von Sporen der Erreger von Gasödem und Wundstarrkrampf. Zusätzlich weist die RKI-Liste die Virusstufen begrenzt viruzid und begrenzt viruzid PLUS aus.

Wichtig für die Praxis: Auch bei einem Ausbruch im eigenen Haus, etwa mit Noroviren in einer Kita, ist ein Mittel aus der RKI-Liste nicht automatisch vorgeschrieben. Solange das Gesundheitsamt keine Desinfektion nach Paragraf 18 anordnet, bleibt die VAH-Liste die Grundlage, dann eben mit einem Mittel, das den nötigen Wirkbereich abdeckt, bei Noroviren also begrenzt viruzid PLUS oder viruzid. Wer für den Ernstfall vorsorgen möchte, kann für die laufende Desinfektion ein Mittel wählen, das in beiden Listen steht. Dann lässt sich bei einer Anordnung kurzfristig auf die RKI-Konzentration umstellen, ohne das Produkt zu wechseln.

Wo finde ich die RKI-Desinfektionsmittelliste?

Die RKI-Liste steht als kostenfreies PDF auf der Website des Robert Koch-Instituts im Bereich Infektions- und Krankenhaushygiene. Aktuell gilt die 18. Ausgabe, die die 17. Ausgabe von 2017 abgelöst hat.

Für den Alltag in einer Praxis oder Kita ist die RKI-Liste vor allem als Nachschlagewerk für den Ernstfall interessant. Wer einen Hygieneplan führt, sollte wissen, ob das eigene Flächendesinfektionsmittel dort ebenfalls gelistet ist und in welcher Konzentration. Die VAH-Liste dagegen ist das Arbeitsinstrument für die tägliche Auswahl und Dosierung.

Welches Desinfektionsmittel für was?

Die Auswahl richtet sich nach 3 Fragen: Welche Fläche wird desinfiziert, gegen welche Erreger soll das Mittel wirken, und gibt es eine behördliche Anordnung. Die Übersicht zeigt typische Situationen.

Situation Was nötig ist Grundlage
Büro im Normalbetrieb Gründliche Reinigung, Desinfektion in der Regel nicht nötig Reinigungsplan
Arztpraxis, laufende Flächendesinfektion Flächendesinfektion mindestens bakterizid, levurozid und begrenzt viruzid, Wirkbereich nach Hygieneplan VAH-Liste und Hygieneplan der Praxis
Kita, Wickelbereich und Sanitär Gelistetes Flächendesinfektionsmittel nach Hygieneplan VAH-Liste und Hygieneplan nach Paragraf 36 IfSG
Magen-Darm-Ausbruch mit Noro- oder Rotaviren Mittel mit Wirkbereich begrenzt viruzid PLUS oder viruzid, Turnus erhöhen VAH-Liste
Influenza- oder Coronaviren Mittel mindestens begrenzt viruzid VAH-Liste
Behördlich angeordnete Desinfektion Mittel im angeordneten Wirkungsbereich und in der RKI-Konzentration RKI-Liste nach Paragraf 18 IfSG
Lebensmittelbereich, Gastronomieküche Mittel für den Lebensmittelbereich, auf Lebensmittelkontakt geprüft DVG-Liste und HACCP-Konzept

Die letzte Zeile verdient einen Hinweis. Für Küchen und Lebensmittelbetriebe ist die VAH-Liste nicht die passende Referenz. Dort gilt die Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft für den Lebensmittelbereich, weil die Mittel unter den dortigen Bedingungen wie Eiweiß- und Fettbelastung geprüft werden und Rückstände auf Kontaktflächen eine eigene Rolle spielen. Wie die Reinigung in der Gastronomieküche organisiert wird, erklärt der Ratgeber HACCP-Reinigung in der Gastronomie.

Händedesinfektion und Spender

Die hygienische Händedesinfektion ist in Praxen, Pflege und Kitas die wirksamste Einzelmaßnahme gegen die Übertragung von Erregern. Auch hier ist die VAH-Liste die Grundlage für die Auswahl des Mittels.

Für Händedesinfektionsmittel gibt die Liste ebenfalls den Wirkbereich und die Einwirkzeit an. Bei der hygienischen Händedesinfektion wird das Mittel in die trockenen Hände eingerieben und muss für die gelistete Zeit feucht auf der Haut bleiben, bei vielen Präparaten sind das 30 Sekunden. Wer die Hände nach wenigen Sekunden an der Kleidung abwischt, verkürzt die Wirkung. Für die viruziden Stufen gelten bei Händedesinfektionsmitteln häufig längere Zeiten, die ebenfalls in der Liste stehen.

Spender gehören in die Nähe der Stellen, an denen Hände desinfiziert werden müssen, also an Behandlungsplätze, Eingänge, Wickelbereiche und Sanitärräume. Wandspender mit Armhebel oder Sensor vermeiden, dass der Spender selbst zur Kontaktfläche wird. Beim Nachfüllen gilt: Leere Gebinde tauschen statt nachfüllen, weil offene Gebinde verkeimen können. In vielen Reinigungsverträgen für Praxen und Kitas ist das Auffüllen der Spender mit eingeschlossen, es sollte dann mit Produkt und Turnus im Leistungsverzeichnis stehen.

Konzentration und Einwirkzeit: warum die Zahl zählt

Ein Desinfektionsmittel wirkt nur, wenn es in der gelisteten Konzentration angesetzt wird und die gelistete Einwirkzeit auf der Fläche bleibt. Beides steht in der VAH-Liste und gehört in den Hygieneplan.

In der Praxis passieren hier die meisten Fehler. Wird zu schwach dosiert, reicht die Wirkung nicht. Wird zu stark dosiert, steigen Kosten, Materialschäden und Belastung für Haut und Atemwege, ohne dass die Fläche sauberer wird. Wird zu früh nachgewischt oder die Fläche direkt wieder benutzt, hat das Mittel seine Einwirkzeit nicht erreicht.

Viele Flächendesinfektionsmittel stehen mit mehreren Kombinationen in der Liste, zum Beispiel mit einer niedrigen Konzentration und einer Einwirkzeit von einer Stunde für die laufende Desinfektion und mit einer höheren Konzentration und kurzer Einwirkzeit für Flächen, die schnell wieder benutzt werden müssen, etwa Behandlungsliegen zwischen 2 Patienten. Der Hygieneplan legt für jede Fläche fest, welche Kombination gilt.

  • Dosierung mit System: Dosierpumpen oder Dosiergeräte statt Schätzen mit der Verschlusskappe
  • Gebrauchslösung beschriften: Mittel, Konzentration und Ansetzdatum auf jeden Eimer oder jede Flasche
  • Standzeit beachten: Angesetzte Lösungen sind nur begrenzt haltbar, die Frist steht in den Herstellerangaben
  • Wischen statt Sprühen: Die Wischdesinfektion verteilt das Mittel gleichmäßig und kombiniert Wirkstoff mit Mechanik, Sprühnebel landet ungleichmäßig und belastet die Atemluft
  • Nichts mischen: Desinfektionsmittel nie mit Reinigern oder anderen Desinfektionsmitteln kombinieren, außer der Hersteller erlaubt es ausdrücklich

Arbeitsschutz beim Umgang mit Desinfektionsmitteln

Desinfektionsmittel sind Gefahrstoffe. Wer sie einsetzt, braucht eine Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzausrüstung und eine Unterweisung, das gilt für eigenes Personal ebenso wie für den Reinigungsdienstleister.

Grundlage ist das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers. Es nennt die Gefahren, die nötige Schutzausrüstung und das Verhalten bei Unfällen. Für die Flächendesinfektion bedeutet das in der Regel flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe, beim Ansetzen von Konzentraten zusätzlich eine Schutzbrille. Räume sollten während und nach der Desinfektion gelüftet werden, besonders bei alkoholhaltigen Mitteln und größeren Flächen.

Ein Hautschutzplan gehört dazu, weil häufiger Kontakt mit Wasser, Reinigern und Desinfektionsmitteln die Haut belastet. Er legt fest, wann Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege angewendet werden. Die Wischdesinfektion hat auch hier einen Vorteil gegenüber dem Sprühen: Es entstehen keine Aerosole, die eingeatmet werden können.

Häufige Fehler bei der Desinfektion

  • Reinigen und Desinfizieren verwechseln: Grober Schmutz, Eiweiß und Fett schützen Keime vor dem Wirkstoff. Stark verschmutzte Flächen werden erst gereinigt, dann desinfiziert, sofern das Mittel nicht ausdrücklich für beides ausgelobt ist
  • Falscher Wirkbereich: Ein begrenzt viruzides Mittel bei einem Noro-Ausbruch wirkt nicht ausreichend
  • Einwirkzeit ignoriert: Die Fläche wird direkt nach dem Wischen trocken gerieben oder wieder benutzt
  • Falsche Konzentration: nach Augenmaß angesetzt, zu schwach oder unnötig stark
  • Alte Gebrauchslösung: tagelang im offenen Eimer, Wirkung nicht mehr gesichert
  • Tücher mehrfach eingetaucht: Ein benutztes Tuch trägt Keime zurück in die Lösung. Frische Tücher oder Tuchspendersysteme verhindern das
  • Materialverträglichkeit übersehen: Manche Wirkstoffe greifen Kunststoffe, Displays oder Naturstein an, die Herstellerangaben zum Material gehören in die Auswahl
  • Flächendeckend desinfizieren, wo Reinigung reicht: Im normalen Büro bringt Desinfektion keinen zusätzlichen Schutz und belastet Raumluft und Oberflächen

Wann Desinfektion fachlich geboten ist und wann gründliche Reinigung ausreicht, erklärt der Ratgeber Desinfizierende Reinigung: wann nötig.

Wo VAH-gelistete Mittel erwartet werden

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, ausschließlich VAH-gelistete Mittel zu verwenden, gibt es für die meisten Betriebe nicht. In der Praxis sind sie aber überall dort Standard, wo ein Hygieneplan geführt wird und Aufsichtsbehörden die Wirksamkeit nachvollziehen wollen.

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und MVZ: Der Hygieneplan orientiert sich an den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI und an der Hygieneverordnung des Landes. VAH-gelistete Mittel gelten dort als Standard, weil die Wirksamkeit nachweisbar ist
  • Kitas, Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen: Paragraf 36 Infektionsschutzgesetz verlangt innerbetriebliche Hygienepläne. Das Gesundheitsamt prüft, ob die dort festgelegten Mittel für den Zweck geeignet sind
  • Pflegeheime und ambulante Pflege: ebenfalls Hygienepläne nach Paragraf 36 IfSG, mit besonderem Augenmerk auf Ausbruchsmanagement
  • Physiotherapie, Kosmetik, Tattoo- und Fußpflegestudios: je nach Landesrecht Hygieneverordnungen, in denen gelistete Mittel üblich sind
  • Fitnessstudios und Wellness: keine Pflicht, gelistete Mittel sind aber ein belastbarer Nachweis gegenüber Mitgliedern und Behörden
  • Büro und Verwaltung: in der Regel keine Desinfektion nötig, gründliche Reinigung der Handkontaktflächen reicht

Für Aufsichtsbehörden zählt am Ende ein objektiv nachvollziehbarer Wirksamkeitsnachweis. Die VAH-Listung für den jeweiligen Wirkbereich ist der einfachste Weg, diesen Nachweis zu führen, weil Konzentration und Einwirkzeit direkt aus der Liste in den Hygieneplan übernommen werden können.

Kontrollen durch das Gesundheitsamt in Hamburg

In Hamburg überwachen die Gesundheitsämter der 7 Bezirke die Hygiene in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen. Bei Begehungen wird geprüft, ob Hygieneplan, eingesetzte Mittel und tatsächliche Praxis zusammenpassen.

Typische Fragen bei einer Begehung sind: Welche Desinfektionsmittel werden eingesetzt, sind sie für den Zweck geeignet, stimmen Konzentration und Einwirkzeit mit den Angaben überein, und wer ist verantwortlich. Häufige Beanstandungen betreffen fehlende oder veraltete Angaben im Hygieneplan, Gebrauchslösungen ohne Beschriftung, nicht passende Wirkbereiche und Reinigungsdienstleister, deren Mittel nicht im Hygieneplan stehen.

Wer diese Punkte vorab geklärt hat, übersteht eine Begehung ohne Aufwand. Hilfreich ist ein Ordner oder eine digitale Ablage mit Hygieneplan, Produktliste, Sicherheitsdatenblättern und den VAH-Einträgen der Mittel, dazu die Leistungsnachweise des Reinigungsdienstleisters. Kommt es in einer Einrichtung zu einem Ausbruch, kann das Gesundheitsamt Maßnahmen anordnen. Erst dann wird die RKI-Liste verbindlich, sofern eine Desinfektion nach Paragraf 18 Infektionsschutzgesetz angeordnet wird.

VAH-Mittel im Hygieneplan richtig dokumentieren

Ein Hygieneplan ist nur so gut wie seine Angaben zu den Mitteln. Für jede desinfizierte Fläche gehören 5 Angaben hinein.

  1. Was: die Fläche oder das Objekt, zum Beispiel Wickelauflage, Behandlungsliege, Türgriffe, Sanitärobjekte
  2. Womit: Produktname des VAH-gelisteten Mittels
  3. Wie: Konzentration der Gebrauchslösung und Einwirkzeit laut VAH-Liste, dazu das Verfahren, in der Regel Wischdesinfektion
  4. Wann: Häufigkeit, etwa nach jeder Nutzung, arbeitstäglich oder wöchentlich
  5. Wer: zuständige Person oder Dienstleister, damit bei Kontrollen klar ist, wer verantwortlich war

Dazu gehört ein fester Termin für die Überprüfung des Plans, etwa jährlich und zusätzlich nach jedem Produktwechsel. So bleibt der Plan aktuell, wenn Hersteller Rezepturen ändern, Zertifikate auslaufen oder sich die Nutzung der Räume verändert, und bei der nächsten Begehung stimmen Papier und Praxis überein.

Wird die Reinigung von einem Dienstleister übernommen, müssen seine Mittel und Verfahren zum Hygieneplan passen. Seriöse Reinigungsfirmen legen dafür Produktliste, Sicherheitsdatenblätter und die VAH-Einträge vor und übernehmen Konzentration und Einwirkzeit ins Leistungsverzeichnis. Wie ein Hygieneplan für Kitas konkret aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber Hygieneplan Kita.

Produktliste, Sicherheitsdatenblätter und VAH-Einträge für Ihren Hygieneplan: bei Universal Clean Teil jeder Besichtigung.

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Desinfektion durch eine Reinigungsfirma: worauf achten

Wer die desinfizierende Reinigung an einen Dienstleister vergibt, sollte vorab 6 Punkte klären. Sie entscheiden darüber, ob die Desinfektion im Ernstfall einer Kontrolle standhält.

  • Gelistete Mittel: Der Dienstleister nennt die eingesetzten Produkte und ihre VAH-Einträge mit Wirkbereich
  • Konzentration und Einwirkzeit im Leistungsverzeichnis: für jede Fläche, passend zum Hygieneplan
  • Dosiertechnik: Dosiergeräte oder vordosierte Systeme statt Schätzen
  • Farbsystem und Zonentrennung: eigenes Material für Sanitär, Behandlungsbereich und übrige Flächen
  • Unterwiesenes Personal: Schulung zu Wirkbereichen, Einwirkzeiten und Arbeitsschutz, dokumentiert
  • Nachweis je Einsatz: damit bei einer Begehung durch das Gesundheitsamt belegt werden kann, wann was womit desinfiziert wurde

Ein zusätzlicher Punkt ist die Reaktionsfähigkeit bei Ausbrüchen. Wenn in einer Kita Noroviren auftreten, muss der Dienstleister kurzfristig auf ein Mittel mit dem Wirkbereich begrenzt viruzid PLUS umstellen und den Turnus erhöhen können. Das sollte vorab vereinbart sein, damit im Ernstfall keine Zeit verloren geht. Was die Reinigung in Praxen kostet, zeigt der Ratgeber Praxisreinigung Kosten, eine Übersicht aller Leistungen der Ratgeber Gebäudereinigung Preise.

Warum Universal Clean für desinfizierende Reinigung

Wir reinigen Praxen, Kitas und Pflegeobjekte in Hamburg desinfizierend nach Hygieneplan. Was Sie bekommen:

  • Mittel aus der VAH-Liste: mit Konzentration und Einwirkzeit im Leistungsverzeichnis
  • Abgleich mit Ihrem Hygieneplan: bei der Besichtigung, Fläche für Fläche
  • Produktliste und Sicherheitsdatenblätter: für Ihre Unterlagen und für Kontrollen
  • Wischdesinfektion als Standard: gleichmäßige Verteilung, keine Sprühnebel
  • Farbsystem und Zonentrennung: eigenes Material für Sanitär, Behandlung und übrige Flächen
  • Umstellung bei Ausbrüchen: Wirkbereich und Turnus werden nach Absprache kurzfristig angepasst
  • Leistungsnachweis je Einsatz: belegbar, was wann womit desinfiziert wurde
  • ISO 9001 zertifiziert seit 2023: dokumentiertes Qualitätsmanagement
  • TÜV-Nord-geprüft und Öko-Profit-Betrieb der Stadt Hamburg: dosiert statt überdosiert
  • Seit 2010 in Hamburg: lokal in Winterhude verankert

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Partner und Mitgliedschaften der Universal Clean GmbH

Die Universal Clean GmbH arbeitet mit anerkannten Partnern und Mitgliedschaften zusammen, darunter die Handwerkskammer Hamburg, die BG Bau, der Innungsverband Die Gebäudedienstleister sowie die Hersteller Dr. Schnell, Kärcher, Numatic, Reinline und Stolzenberg.

Desinfizierende Reinigung in Hamburg und der Metropolregion

Die Universal Clean GmbH übernimmt die desinfizierende Reinigung für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Physiotherapie, Kitas, Schulen und Pflegeobjekte in ganz Hamburg, von Altona, Eimsbüttel und Eppendorf über die HafenCity, St. Pauli und Winterhude bis Barmbek, Wandsbek, Bergedorf und Harburg, dazu in der Metropolregion. Der Sitz am Mühlenkamp 6c in 22303 Hamburg-Winterhude ist über die U-Bahn-Station Mundsburg erreichbar. Die Leistungen im Überblick finden Sie auf unseren Seiten zur desinfizierenden Reinigung, zur Praxisreinigung und zur Kitareinigung in Hamburg.

Häufige Fragen zur VAH-Liste

Was bedeutet die Abkürzung VAH?
VAH steht für Verbund für Angewandte Hygiene e.V. Der Verein gibt über seine Desinfektionsmittel-Kommission die VAH-Liste heraus, das Verzeichnis der Desinfektionsmittel, deren Wirksamkeit nach einheitlichen Prüfmethoden bestätigt wurde.
Was bedeutet VAH-Listung?
Ein VAH-gelistetes Mittel hat seine Wirksamkeit für die ausgewiesenen Wirkbereiche in unabhängigen Gutachten nachgewiesen. Die Listung gilt nur für die dort genannte Anwendung, Konzentration und Einwirkzeit. Mindestanforderung ist die Wirkung gegen Bakterien und Hefepilze.
Was ist der Unterschied zwischen VAH-Liste und RKI-Liste?
Die VAH-Liste gilt für die routinemäßige, vorbeugende Desinfektion im Alltag. Die RKI-Liste gilt für Desinfektionen, die das Gesundheitsamt nach Paragraf 18 Infektionsschutzgesetz behördlich anordnet. Die Konzentrationen der RKI-Liste sind oft deutlich höher.
Wo finde ich die RKI-Desinfektionsmittelliste?
Als kostenfreies PDF auf der Website des Robert Koch-Instituts im Bereich Infektions- und Krankenhaushygiene. Aktuell gilt die 18. Ausgabe, die die 17. Ausgabe von 2017 abgelöst hat.
Welches Desinfektionsmittel hilft gegen Noroviren?
Ein Mittel mit dem Wirkbereich begrenzt viruzid PLUS oder viruzid. Mittel, die nur begrenzt viruzid sind, wirken gegen behüllte Viren wie Influenza, reichen gegen die widerstandsfähigeren unbehüllten Noroviren aber nicht aus.
Was bedeutet begrenzt viruzid PLUS?
Das Mittel wirkt gegen behüllte Viren wie Influenza- und Coronaviren und zusätzlich gegen die unbehüllten Noro-, Rota- und Adenoviren. Es ist die typische Wahl bei Magen-Darm-Ausbrüchen in Kitas und Pflegeheimen.
Muss ich VAH-gelistete Mittel verwenden?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es für die meisten Betriebe nicht. In Arztpraxen, Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen mit Hygieneplan sind VAH-gelistete Mittel aber Standard, weil sie die Wirksamkeit gegenüber dem Gesundheitsamt nachvollziehbar belegen.
Welche Liste gilt für Küchen und Lebensmittelbetriebe?
Für den Lebensmittelbereich gilt die Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft, die DVG-Liste. Die Mittel sind dort unter den Bedingungen von Küchen und Lebensmittelbetrieben geprüft, ergänzt um die Vorgaben aus dem HACCP-Konzept.
Warum ist die Einwirkzeit so wichtig?
Die Listung gilt nur für die Kombination aus Konzentration und Einwirkzeit. Wird die Fläche zu früh trocken gerieben oder wieder benutzt, ist die Wirkung nicht gesichert. Viele Mittel stehen mit mehreren Kombinationen in der Liste, der Hygieneplan legt fest, welche für welche Fläche gilt.

Universal Clean: desinfizierende Reinigung mit VAH-gelisteten Mitteln

Die Universal Clean GmbH ist Ihr zertifizierter Partner für die desinfizierende Reinigung in Hamburg und der Metropolregion: Mittel aus der VAH-Liste mit Konzentration und Einwirkzeit im Leistungsverzeichnis, Abgleich mit Ihrem Hygieneplan, Wischdesinfektion, Farbsystem und ein Leistungsnachweis für jeden Einsatz. Als ISO-9001-zertifizierter, TÜV-Nord-geprüfter und mit dem Öko-Profit-Siegel der Stadt Hamburg ausgezeichneter Betrieb reinigen wir seit 2010 in Hamburg. Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Besichtigung an.

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