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28. August 2026

Schneeräumpflicht in Hamburg: Zeiten, Flächen und Haftung

Gebäudereinigung Hamburg – Winterdienst und Schneeräumung durch die Universal Clean GmbH

In Hamburg müssen Gehwege werktags bis 8:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. Geräumt wird auf mindestens einem Meter Breite, bei Schneefall unverzüglich nach dessen Ende, bei Eisglätte sofort. Verpflichtet sind die Anlieger, also Eigentümer und über den Mietvertrag gegebenenfalls Mieter. Die gebührenfinanzierte Gehwegreinigung deckt den Winterdienst ausdrücklich nicht ab. Wer die Pflicht verletzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Hamburgischen Wegegesetz. Üblich sind 150 Euro Bußgeld, bei schweren Verstößen kann der Rahmen bis 50.000 Euro reichen.

Die Räum- und Streupflicht ist einer der wenigen Bereiche, in denen eine unterlassene Reinigung unmittelbar zur Haftung führt. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was das Hamburgische Wegegesetz von Eigentümern, Hausverwaltungen und Gewerbetreibenden verlangt: welche Zeiten gelten, welche Flächen betroffen sind, warum Streusalz auf Gehwegen verboten ist, was bei Verstößen droht und warum die Verantwortung auch dann beim Eigentümer bleibt, wenn ein Dienstleister beauftragt ist. Verbindliche Auskunft im Einzelfall erteilt Ihr Bezirksamt, wir sind keine Rechtsberatung.

Welche Zeiten gelten in Hamburg?

Die Grundregel steht im Hamburgischen Wegegesetz: Gehwege müssen werktags bis 8:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt der Schnee tagsüber, gilt die Pflicht unverzüglich nach Ende des Schneefalls. Bei Eisglätte ist sofort zu streuen.

Situation Frist Was zu tun ist
Schneefall über Nacht, Werktag bis 8:30 Uhr Räumen und streuen vor Beginn des Berufsverkehrs
Schneefall über Nacht, Sonn- und Feiertag bis 9:30 Uhr Räumen und streuen
Schneefall tagsüber unverzüglich nach Ende Nicht bis zum nächsten Morgen warten
Eisglätte, auch ohne Schneefall sofort Abstreuen, Eisbildung entfernen wenn Streuen nicht reicht
Anhaltender Schneefall wiederholt Mehrfach räumen, einmal reicht nicht
Abends nach Ende der Pflichtzeit je nach Verkehrsbedürfnis Bei Publikumsverkehr auch später sicherstellen

Für Gewerbeobjekte, Praxen und Ladenflächen bedeutet das in der Praxis: Wer um 8 Uhr öffnet, muss vorher geräumt haben, nicht erst um 8:30 Uhr. Die gesetzliche Frist ist die Untergrenze, nicht der Zielwert.

Welche Flächen müssen geräumt werden?

Zu räumen ist der Gehweg entlang des eigenen Grundstücks, in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens aber ein Meter.

  • Gehwege und baulich abgesetzte Radwege entlang des Grundstücks, mindestens ein Meter Breite
  • Eckgrundstücke: Der Gehweg ist bis an den Fahrbahnrand der einmündenden oder kreuzenden Straße zu räumen
  • Ampel oder Zebrastreifen vor dem Grundstück: Räumen und Streuen bis an den Fahrbahnrand
  • Treppen: In voller Breite, nicht nur auf einem Meter
  • Fußgängerzonen: Bei hohem Aufkommen gegebenenfalls in voller Breite, sonst ausreichend viele Querungen
  • Verkehrsberuhigte Bereiche und Wohnwege: Auf jeder Seite außerhalb der Parkflächen in erforderlicher Breite
  • Gullys und Straßenrinnen: Freihalten, damit Tauwasser abfließen kann
  • Grünstreifen zwischen Grundstück und Gehweg: Entbindet nicht von der Pflicht, außer der Streifen gehört zu einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage
  • Böschung, Graben, Trenn- oder Lärmschutzwand: Entbinden ebenfalls nicht

Wichtige Klarstellung: Die gebührenfinanzierte Gehwegreinigung der Stadtreinigung deckt den Winterdienst nicht ab. Wer die Reinigungsgebühr zahlt, ist damit nicht vom Räumen befreit. Das ist einer der häufigsten Irrtümer.

Warum Streusalz auf Gehwegen verboten ist

In Hamburg ist das Streuen von Salz auf Gehwegen aus Umweltschutzgründen untersagt. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt, Granulat oder Lavagranulat.

Der Grund ist nicht bürokratisch: Salz schädigt Straßenbäume, gelangt ins Grundwasser und greift Beton, Metall und Gebäudesockel an. In Tiefgaragen kommt hinzu, dass eingetragene Chloride die Bewehrung im Beton angreifen können, was langfristig zu teuren Sanierungen führt.

Ausnahmen gelten in Einzelfällen bei extremer Glätte an besonders gefährlichen Stellen wie steilen Treppen und Rampen. Wer regelmäßig salzt, riskiert dagegen ein Bußgeld zusätzlich zum Umweltschaden.

Winterdienstsaison ab Oktober: Wir übernehmen Räumen, Streuen und die Dokumentation für Ihr Objekt.

Winterdienst anfragen

Wer ist verpflichtet: Eigentümer, Verwaltung oder Mieter?

Grundsätzlich trifft die Pflicht die Anlieger, also die Grundstückseigentümer. Sie kann auf Mieter übertragen werden, allerdings nur durch eine ausdrückliche und wirksame Regelung im Mietvertrag. Eine Klausel in der Hausordnung allein genügt in der Regel nicht.

Konstellation Wer räumt Wer haftet
Eigentümer selbst genutzt Eigentümer Eigentümer
Vermietetes Objekt ohne Übertragung Eigentümer oder Verwaltung Eigentümer
Vermietetes Objekt mit wirksamer Übertragung Mieter Mieter, Eigentümer bleibt überwachungspflichtig
Eigentümergemeinschaft Nach Beschluss, meist Dienstleister Die Gemeinschaft
Beauftragter Winterdienst Der Dienstleister Dienstleister, Eigentümer bleibt überwachungspflichtig
Gewerbeobjekt mit eigenem Zugang Betreiber oder Eigentümer nach Vertrag Nach vertraglicher Regelung

Die Überwachungspflicht bleibt immer beim Eigentümer

Das ist der Punkt, der in der Praxis am häufigsten unterschätzt wird: Wer die Räumpflicht auf Mieter überträgt oder ein Unternehmen beauftragt, ist die Verantwortung nicht vollständig los. Die Endkontrolle bleibt beim Eigentümer.

Konkret heißt das: Sie müssen sich vergewissern, dass tatsächlich geräumt wird, und im Streitfall nachweisen können, dass Sie dieser Überwachungspflicht nachgekommen sind. Gelingt der Nachweis nicht, haften Sie unter Umständen für Schäden, obwohl jemand anderes beauftragt war.

Daraus folgt eine praktische Konsequenz für Verwaltungen und Eigentümer: Ein Winterdienstvertrag ohne Einsatzdokumentation ist im Haftungsfall wenig wert. Entscheidend ist nicht, dass geräumt wurde, sondern dass Sie es belegen können, mit Datum, Uhrzeit und Fläche.

Was bei Verstößen droht

  • Ordnungswidrigkeit nach dem Hamburgischen Wegegesetz: Der Bußgeldrahmen kann bei schweren Verstößen bis 50.000 Euro reichen, verhängt werden in der Regel 150 Euro
  • Ersatzvornahme: Bei Gefahr für Verkehrsteilnehmer kann das Bezirksamt sofort räumen lassen und die Kosten vom Anlieger zurückfordern
  • Verstärkte Kontrollen: Die Bezirksämter kontrollieren die private Räumung aktiv, bei Feststellung wird zunächst informiert, bei weiterer Nichtbefolgung folgt das Bußgeld
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld: Kommt es zu einem Sturz mit Verletzung, drohen zivilrechtliche Ansprüche der geschädigten Person
  • Versicherungsschutz: Die Haftpflicht kann bei grober Vernachlässigung Leistungen kürzen, im Zweifel prüft die Versicherung genau, ob geräumt wurde

So sichern Sie sich als Eigentümer oder Verwaltung ab

  1. Zuständigkeit schriftlich klären: Wer räumt, welche Flächen, in welcher Frist, im Mietvertrag oder im Dienstleistungsvertrag
  2. Vertrag vor der Saison schließen: Die Saison beginnt im Oktober, im Dezember sind Kapazitäten knapp
  3. Flächen im Vertrag benennen: Gehweg, Zufahrt, Eingang, Treppen, Müllstandplatz, Stellplätze, jeweils mit Quadratmetern
  4. Streugut festlegen: Abstumpfende Mittel, kein Salz auf Gehwegen, Bevorratung und Nachfüllung regeln
  5. Bereitschaftsregelung vereinbaren: Ab welcher Schneehöhe, ab welcher Temperatur, wer entscheidet
  6. Dokumentation verlangen: Jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Fläche, das ist Ihr Nachweis im Haftungsfall
  7. Kontrolle organisieren: Stichproben durch Hausmeister oder Verwaltung, ebenfalls dokumentiert
  8. Nach der Saison auswerten: Welche Flächen waren kritisch, wo muss der Vertrag angepasst werden

Was Winterdienst kostet

Üblich sind Saisonpauschalen oder Abrechnung nach Einsatz. Die Preisspannen und Rechenbeispiele stehen im Ratgeber Winterdienst Kosten.

Für Wohnobjekte gilt: Die Kosten des Winterdienstes sind nach Paragraf 2 Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Voraussetzung ist, dass es sich um laufend anfallende Kosten handelt und die Position getrennt ausgewiesen wird. Wie das in der Praxis aufgeteilt wird, beschreibt unser Ratgeber zur Treppenhausreinigung, wo dieselbe Systematik gilt.

Warum Universal Clean für Ihren Winterdienst

Wir übernehmen Räumen und Streuen mit Verkehrssicherungspflicht und liefern die Dokumentation, die Sie im Haftungsfall brauchen. Was Sie bekommen:

  • ISO 9001 zertifiziert seit 2023 – dokumentiertes Qualitätsmanagement statt Versprechen.
  • TÜV-Nord-geprüft – unabhängig kontrollierte Prozessqualität.
  • Öko-Profit-Betrieb der Stadt Hamburg – abstumpfende Streumittel statt Salz auf Gehwegen.
  • Übernahme der Verkehrssicherungspflicht vertraglich geregelt, mit klar benannten Flächen.
  • Einsatzdokumentation mit Datum und Uhrzeit – Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Gericht.
  • Bereitschaft nach vereinbarten Auslösekriterien statt Zufallsentscheidung am Morgen.
  • Räumung vor der gesetzlichen Frist, damit Ihr Betrieb pünktlich öffnen kann.
  • Streugutbevorratung und Nachfüllung im Vertrag enthalten.
  • Bündelbar mit Hausmeisterservice, Treppenhausreinigung und Grünflächenpflege – ein Ansprechpartner fürs ganze Objekt.
  • Lokal in Hamburg-Winterhude verankert – kurze Wege, auch früh am Morgen.

Winterdienst und Hausmeisterservice ansehen

Partner, Lieferanten und Mitgliedschaften der Universal Clean GmbH

Die Universal Clean GmbH arbeitet mit anerkannten Partnern und Mitgliedschaften zusammen, darunter die Handwerkskammer Hamburg, die BG Bau, der Innungsverband Die Gebäudedienstleister sowie die Hersteller Dr. Schnell, Kärcher, Numatic und Stolzenberg.

Dr. Schnell – Reinigungsmittel-Partner der Universal Clean GmbH
Die Gebäudedienstleister – Innungsverband, Partner der Universal Clean GmbH
BG Bau – Berufsgenossenschaft, Partner der Universal Clean GmbH
Handwerkskammer Hamburg – Partner der Universal Clean GmbH
Kärcher – Geräte-Partner der Universal Clean GmbH
Numatic – Geräte-Partner der Universal Clean GmbH
Reinline – Partner der Universal Clean GmbH
Stolzenberg – Geräte-Partner der Universal Clean GmbH







Winterdienst in Hamburg und der Metropolregion

Die Universal Clean GmbH übernimmt Winterdienst für Wohnanlagen, Bürogebäude, Praxen, Ladenflächen, Kitas und Gewerbeobjekte in ganz Hamburg, von Altona, Eimsbüttel und Eppendorf über die HafenCity, St. Pauli und Winterhude bis Barmbek, Wandsbek, Bergedorf und Harburg, sowie in der Metropolregion. Der Sitz am Mühlenkamp 6c in 22303 Hamburg-Winterhude ist über die U-Bahn-Station Mundsburg erreichbar. Winterdienstverträge sollten bis September stehen, weil die Kapazitäten für die Saison ab Oktober vergeben werden. Im Herbst greift zunächst die deutlich schwächere Laubbeseitigungspflicht, die Regeln dazu stehen im Ratgeber Laub entfernen. Im Herbst greift zunächst die deutlich schwächere Laubbeseitigungspflicht, die Regeln dazu stehen im Ratgeber Laub entfernen.Auf Wunsch läuft der Winterdienst im selben Vertrag wie Hausmeisterservice, Grünflächenpflege und Treppenhausreinigung.

Häufige Fragen zur Schneeräumpflicht in Hamburg

Bis wann muss in Hamburg geräumt sein?
Gehwege müssen werktags bis 8:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. Fällt der Schnee tagsüber, ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen. Bei Eisglätte muss sofort gestreut werden.
Wie breit muss geräumt werden?
In der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens jedoch auf einem Meter. Treppen sind in voller Breite zu räumen, in Fußgängerzonen kann bei hohem Aufkommen die gesamte Breite erforderlich sein.
Wer muss in Hamburg räumen?
Die Anlieger, also die Grundstückseigentümer. Die Pflicht kann durch eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Die gebührenfinanzierte Gehwegreinigung der Stadtreinigung deckt den Winterdienst nicht ab.
Darf ich in Hamburg Salz streuen?
Auf Gehwegen ist Streusalz aus Umweltschutzgründen verboten. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Salz schädigt Straßenbäume, gelangt ins Grundwasser und greift Beton und Metall an.
Was passiert, wenn ich nicht räume?
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Hamburgischen Wegegesetz. Üblich sind 150 Euro Bußgeld, bei schweren Verstößen reicht der Rahmen deutlich höher. Bei Gefahr kann das Bezirksamt räumen lassen und die Kosten zurückfordern. Kommt es zu einem Sturz, drohen Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Bin ich raus, wenn ich einen Winterdienst beauftrage?
Nicht vollständig. Die Endkontrolle und damit die Überwachungspflicht bleiben beim Eigentümer. Sie müssen im Zweifel nachweisen können, dass Sie sich vergewissert haben, dass geräumt wurde. Deshalb gehört eine Einsatzdokumentation mit Datum und Uhrzeit in jeden Winterdienstvertrag.
Sind die Kosten auf Mieter umlagefähig?
Winterdienstkosten sind nach Paragraf 2 Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist und es sich um laufend anfallende Kosten handelt. Die Position sollte in der Abrechnung getrennt ausgewiesen werden.
Muss ich auch Gullys freihalten?
Ja. Gullys und Straßenrinnen im Bereich der Räumpflicht müssen von Schnee und Eis befreit sein, damit Tauwasser abfließen kann. Andernfalls staut sich das Wasser und gefriert bei der nächsten Frostnacht erneut.

Universal Clean – Winterdienst mit Nachweis

Die Universal Clean GmbH ist Ihr zertifizierter Partner für den Winterdienst in Hamburg und der Metropolregion: Übernahme der Verkehrssicherungspflicht, abstumpfende Streumittel statt Salz, Bereitschaft nach vereinbarten Auslösekriterien und eine Einsatzdokumentation mit Datum und Uhrzeit für jeden Einsatz. Als ISO-9001-zertifizierter, TÜV-Nord-geprüfter und mit dem Öko-Profit-Siegel der Stadt Hamburg ausgezeichneter Betrieb sorgen wir dafür, dass Sie im Ernstfall belegen können, was passiert ist. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz für die kommende Saison.

Universal Clean GmbH, Mühlenkamp 6c, 22303 Hamburg, Telefon 040 38 90 77 41, info@universalclean.de. Besuchen Sie unser Google-Unternehmensprofil oder finden Sie uns direkt auf der Karte:

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