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28. August 2026

Laub entfernen: Pflichten, Haftung und Kosten

Gebäudereinigung Hamburg – Laubentfernung und Außenanlagenpflege durch die Universal Clean GmbH

Die Pflicht zur Laubbeseitigung auf dem Gehweg ergibt sich meist aus der Straßenreinigungssatzung der Kommune, die ihre Verkehrssicherungspflicht damit auf die Anlieger überträgt. Auf dem eigenen Grundstück haftet der Eigentümer ohnehin. Anders als beim Winterdienst gilt hier aber keine Pflicht, dauerhaft laubfrei zu halten: Nach der Rechtsprechung genügt eine regelmäßige Reinigung, sobald echte Rutschgefahr entsteht, und Fußgänger müssen im Herbst mit Laub rechnen. Wer die Pflicht auf Mieter überträgt oder einen Dienstleister beauftragt, behält die Kontroll- und Überwachungspflicht.

Herbstlaub ist für Hausverwaltungen und Eigentümer ein unterschätztes Haftungsthema, gleichzeitig aber weniger streng geregelt als der Winterdienst. Dieser Ratgeber ordnet die Rechtslage mit den einschlägigen Urteilen ein, klärt die Zuständigkeit zwischen Eigentümer, Verwaltung und Mieter, erklärt die Regeln für Laub vom Nachbargrundstück, nennt die Zeiten für Laubbläser und zeigt, was die Laubentfernung im Objekt kostet. Verbindliche Auskunft im Einzelfall erteilt Ihre Kommune, wir sind keine Rechtsberatung.

Wer muss Laub entfernen?

Ursprünglich liegt die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Wege bei der Kommune. Die meisten Städte übertragen sie durch ihre Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger, also die Grundstückseigentümer. Auf dem eigenen Grundstück gilt die Pflicht immer.

Fläche Wer ist zuständig Anmerkung
Gehweg vor dem Grundstück Anlieger, sofern die Satzung es überträgt Umfang richtet sich nach der örtlichen Satzung
Zuwege zur Haustür und zum Briefkasten Immer der Eigentümer Auch für Lieferanten und Besucher sicher zu halten
Garagen- und Tiefgarageneinfahrt Immer der Eigentümer Rutschgefahr besonders bei Gefälle
Hof, Stellplätze, Außenanlagen Eigentümer oder Verwaltung Teil der Objektbetreuung
Vermietetes Objekt Mieter nur bei wirksamer Regelung im Mietvertrag Eigentümer bleibt kontroll- und überwachungspflichtig
Eigentümergemeinschaft Die Gemeinschaft Seit der WEG-Reform 2020 haftet sie bei Pflichtverletzungen selbst
Laub von gemeindeeigenen Bäumen Grundsätzlich weiterhin der Anlieger Bei extremem Anfall kann die Kommune in der Pflicht stehen

Wie oft muss geräumt werden?

Hier unterscheidet sich die Laubpflicht deutlich vom Winterdienst. Es gibt keine Uhrzeiten und keine Pflicht, den Gehweg dauerhaft laubfrei zu halten.

  • Regelmäßige Reinigung genügt: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass keine Verpflichtung besteht, Gehwege dauerhaft laubfrei zu halten, solange akute Rutschgefahr ausgeschlossen wird
  • Handeln bei echter Gefahr: Eine durchgehende oder nasse, rutschige Laubschicht erfordert sofortiges Handeln, einzelne Blätter nicht
  • Fußgänger tragen Mitverantwortung: Das Landgericht Coburg (Az. 14 O 742/07) hat festgestellt, dass die Laubbeseitigungspflicht nicht so umfangreich ist wie die Winterpflicht und im Herbst mit Rutschgefahr zu rechnen ist, ein Mitverschulden der gestürzten Person ist deshalb häufig
  • Witterungsabhängig arbeiten: Das Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 170/04) spricht von einer Pflicht zur witterungsabhängigen Laubbeseitigung, also nach Regen und starkem Laubfall häufiger
  • Übergang zum Winter beachten: Sobald nasses Laub überfriert, greift die deutlich strengere Streupflicht mit festen Zeiten

Praktisch bedeutet das für Objekte mit Publikumsverkehr: In der Hauptlaubzeit von Oktober bis November lohnt ein wöchentlicher bis zweiwöchentlicher Turnus, nach Sturm oder Dauerregen zusätzlich anlassbezogen. Für Kitas, Praxen und Ladenflächen mit älterem Publikum eher enger.

Laubentfernung im Turnus, dokumentiert und bündelbar mit Winterdienst. Wir schauen uns Ihr Objekt an.

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Laub vom Nachbargrundstück

Fällt Laub vom Baum des Nachbarn auf Ihr Grundstück oder Ihren Gehweg, müssen Sie es dennoch beseitigen. Das Verursacherprinzip greift hier nur eingeschränkt.

Nach Paragraf 906 BGB besteht eine Duldungspflicht für ortsübliche Einwirkungen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 6 U 184/07) hat leichte Beeinträchtigungen durch Nachbarlaub als ortsüblich und zumutbar eingestuft. Erst wenn der Laubfall das ortsübliche Maß erheblich überschreitet und die Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt, kommt eine Entschädigung in Betracht, die sogenannte Laubrente. Der Nachweis ist hoch, in der Praxis bleibt es meist bei der eigenen Räumung.

Für überhängende Zweige gilt das Selbsthilferecht nach Paragraf 910 BGB: Sie dürfen sie beseitigen, müssen dem Nachbarn aber vorher eine angemessene Frist zur eigenen Beseitigung setzen. Und auch hier ist die Schutzfrist des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten, wie im Ratgeber Heckenschnitt Kosten beschrieben.

Laubbläser: erlaubte Zeiten

Der Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern ist zeitlich begrenzt. Werktags sind sie in der Regel von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr zulässig, an Sonn- und Feiertagen gar nicht.

Zusätzlich können kommunale Lärmschutzverordnungen weitergehende Beschränkungen enthalten. In Wohngebieten und in der Nähe von Kitas, Praxen und Pflegeeinrichtungen ist Besen oder Rechen oft die bessere Wahl, auch weil Laubbläser Kleintiere und Insekten aufwirbeln.

Für Objekte mit frühen Öffnungszeiten heißt das: Der Laubbläser darf morgens um sieben nicht laufen. Wer die Fläche vor Betriebsbeginn frei haben will, arbeitet mit Besen und Kehrmaschine oder legt den Termin in den Vormittag.

Was passiert bei einem Sturz?

  • Schadensersatz und Schmerzensgeld: Wer die Verkehrssicherungspflicht klar vernachlässigt hat, haftet gegenüber der gestürzten Person
  • Mitverschulden ist häufig: Gerichte erwarten im Herbst eine gewisse Eigenverantwortung der Fußgänger, das mindert die Haftung
  • Beweislast in der Praxis: Entscheidend ist, ob Sie belegen können, dass regelmäßig gereinigt wurde
  • Verwaltung und WEG: Seit der WEG-Reform 2020 haftet die Gemeinschaft bei Pflichtverletzungen selbst, die Übertragung auf den Verwalter befreit nicht automatisch
  • Auch im Urlaub: Die Pflicht gilt bei Abwesenheit weiter, eine Vertretung sollte schriftlich vereinbart sein

Daraus folgt der wichtigste organisatorische Punkt: Ein Laubturnus ohne Dokumentation nützt im Streitfall wenig. Wer Datum und Fläche festhält, kann die regelmäßige Reinigung belegen, und genau darauf kommt es nach der Rechtsprechung an.

Wohin mit dem Laub?

Menge Entsorgungsweg Hinweis
Kleine Mengen Biotonne Schnellster Weg, aber schnell voll
Mittlere Mengen Recyclinghof oder Grünabfallsack In Hamburg über die Stadtreinigung
Große Mengen im Objekt Abtransport durch den Dienstleister Meist Teil der Grünflächenpflege
Laub auf Grünflächen Teilweise liegen lassen Unter Sträuchern als Winterschutz und Lebensraum ökologisch sinnvoll
Laub auf Rasen Entfernen Sonst fault die Grasnarbe unter der Schicht

Ein Hinweis, der in Objekten oft übersehen wird: Laub gehört nicht in Regenrinnen und Einläufe. Verstopfte Entwässerung führt zu stehendem Wasser, das im Winter gefriert, und zu Feuchteschäden an Fassade und Mauerwerk. Die Kontrolle von Rinnen, Fallrohren und Hofabläufen gehört deshalb in dieselbe Runde wie das Kehren.

Was die Laubentfernung im Objekt kostet

Im gewerblichen Bereich wird die Laubentfernung meist im Rahmen der Grünflächenpflege abgerechnet, nach Stunde mit 35 bis 60 Euro oder als Position im Jahresvertrag.

Einzelaufträge sind teurer als der laufende Turnus, weil Anfahrt und Rüstzeit auf einen Termin entfallen. Für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte lohnt sich deshalb fast immer der Jahresvertrag, in dem Laubentfernung, Heckenschnitt, Rasenpflege und Winterdienst zusammen kalkuliert werden. Die Kosten sind bei Wohnobjekten nach Paragraf 2 Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart und die Position getrennt ausgewiesen ist.

Warum Universal Clean für Ihre Laubentfernung

Wir arbeiten im festen Turnus und dokumentieren jeden Einsatz, damit Sie die regelmäßige Reinigung belegen können. Was Sie bekommen:

  • ISO 9001 zertifiziert seit 2023 – dokumentiertes Qualitätsmanagement statt Versprechen.
  • TÜV-Nord-geprüft – unabhängig kontrollierte Prozessqualität.
  • Öko-Profit-Betrieb der Stadt Hamburg – Laub wird fachgerecht verwertet, nicht einfach entsorgt.
  • Fester Turnus in der Laubzeit plus anlassbezogene Einsätze nach Sturm und Dauerregen.
  • Einsatzdokumentation mit Datum – Ihr Nachweis, dass regelmäßig gereinigt wurde.
  • Entwässerung wird mitgeprüft: Rinnen, Fallrohre und Hofabläufe bleiben frei.
  • Lärmschutzzeiten eingehalten – Laubbläser nur in zulässigen Zeitfenstern, sonst Besen und Kehrmaschine.
  • Abtransport und Verwertung im Angebot ausgewiesen.
  • Nahtloser Übergang zum Winterdienst – dasselbe Team, derselbe Vertrag, keine Lücke im November.
  • Lokal in Hamburg-Winterhude verankert – kurze Wege, auch bei kurzfristigem Bedarf.

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Partner, Lieferanten und Mitgliedschaften der Universal Clean GmbH

Die Universal Clean GmbH arbeitet mit anerkannten Partnern und Mitgliedschaften zusammen, darunter die Handwerkskammer Hamburg, die BG Bau, der Innungsverband Die Gebäudedienstleister sowie die Hersteller Dr. Schnell, Kärcher, Numatic und Stolzenberg.

Dr. Schnell – Reinigungsmittel-Partner der Universal Clean GmbH
Die Gebäudedienstleister – Innungsverband, Partner der Universal Clean GmbH
BG Bau – Berufsgenossenschaft, Partner der Universal Clean GmbH
Handwerkskammer Hamburg – Partner der Universal Clean GmbH
Kärcher – Geräte-Partner der Universal Clean GmbH
Numatic – Geräte-Partner der Universal Clean GmbH
Reinline – Partner der Universal Clean GmbH
Stolzenberg – Geräte-Partner der Universal Clean GmbH







Laubentfernung in Hamburg und der Metropolregion

Die Universal Clean GmbH übernimmt Laubentfernung und Außenanlagenpflege für Wohnanlagen, Bürogebäude, Kitas, Praxen und Gewerbeobjekte in ganz Hamburg, von Altona, Eimsbüttel und Eppendorf über die HafenCity, St. Pauli und Winterhude bis Barmbek, Wandsbek, Bergedorf und Harburg, sowie in der Metropolregion. Der Sitz am Mühlenkamp 6c in 22303 Hamburg-Winterhude ist über die U-Bahn-Station Mundsburg erreichbar. Der Übergang zum Winterdienst läuft im selben Vertrag, ebenso Hausmeisterservice und Treppenhausreinigung.

Häufige Fragen zur Laubentfernung

Muss ich Laub auf dem Gehweg entfernen?
In der Regel ja. Die meisten Kommunen übertragen die Verkehrssicherungspflicht durch ihre Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger. Der genaue Umfang richtet sich nach der örtlichen Satzung. Auf dem eigenen Grundstück besteht die Pflicht ohnehin.
Wie oft muss Laub gekehrt werden?
Es gibt keine festen Uhrzeiten wie beim Winterdienst. Nach der Rechtsprechung genügt eine regelmäßige Reinigung, sobald echte Rutschgefahr entsteht. Eine durchgehende oder nasse Laubschicht erfordert sofortiges Handeln, einzelne Blätter nicht.
Wer haftet, wenn jemand auf Laub ausrutscht?
Der Verkehrssicherungspflichtige, wenn er seine Pflicht klar vernachlässigt hat. Gerichte nehmen im Herbst allerdings häufig ein Mitverschulden der gestürzten Person an, weil mit Rutschgefahr durch Laub zu rechnen ist. Entscheidend ist, ob die regelmäßige Reinigung belegbar ist.
Muss ich Laub vom Baum des Nachbarn wegkehren?
Ja. Nach Paragraf 906 BGB besteht eine Duldungspflicht für ortsübliche Einwirkungen, und leichte Beeinträchtigungen durch Nachbarlaub gelten als zumutbar. Nur bei erheblicher Überschreitung des ortsüblichen Maßes kommt eine Entschädigung in Betracht, die sogenannte Laubrente.
Wann darf ich einen Laubbläser einsetzen?
In der Regel werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nicht. Kommunale Lärmschutzverordnungen können weitergehende Beschränkungen enthalten. Vor Betriebsbeginn am frühen Morgen sind Besen und Kehrmaschine die Alternative.
Kann ich die Laubbeseitigung auf Mieter übertragen?
Ja, durch eine ausdrückliche und wirksame Regelung im Mietvertrag. Eine Klausel in der Hausordnung allein genügt in der Regel nicht. Die Kontroll- und Überwachungspflicht bleibt in jedem Fall beim Eigentümer.
Sind die Kosten umlagefähig?
Bei Wohnobjekten sind die Kosten der Gartenpflege einschließlich Laubbeseitigung nach Paragraf 2 Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist und die Position getrennt ausgewiesen wird.

Universal Clean – Außenanlagen im Turnus

Die Universal Clean GmbH ist Ihr zertifizierter Partner für Laubentfernung und Grünflächenpflege in Hamburg und der Metropolregion: fester Turnus in der Laubzeit, anlassbezogene Einsätze nach Sturm, Kontrolle der Entwässerung, Einhaltung der Lärmschutzzeiten und Dokumentation jedes Einsatzes. Als ISO-9001-zertifizierter, TÜV-Nord-geprüfter und mit dem Öko-Profit-Siegel der Stadt Hamburg ausgezeichneter Betrieb übernehmen wir den Übergang zum Winterdienst nahtlos im selben Vertrag. Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Besichtigung an.

Universal Clean GmbH, Mühlenkamp 6c, 22303 Hamburg, Telefon 040 38 90 77 41, info@universalclean.de. Besuchen Sie unser Google-Unternehmensprofil oder finden Sie uns direkt auf der Karte:

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