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18. Januar 2021

Gebäudereinigung in Hamburg – Reinigungsablauf unter Kontaktbeschränkung (Corona)

Ein Jahr ist nun fast vergangen, seit die Corona-Maßnahmen eingetreten sind. Für fast alle hat sich der Arbeitsablauf und der gesamte Alltag geändert – natürlich auch in der Gebäudereinigung. Auch die zwischenzeitlichen Lockerungen im Sommer 2020 haben daran nichts geändert. Um die Dienstleistungen der Gebäudereinigung – wie Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung uvm. weiter wahrnehmen zu können, muss in Übereinstimmung mit den Maßnahmen gearbeitet werden.
Ein erster wichtiger Schritt ist es, mit den Kunden Zeiten zu vereinbaren, in denen so wenig Kontakt wie möglich entsteht. Das bedeutet, Mitarbeiter, Kunden, Patienten, Gäste kommen haben mit den Reinigungskräften keine Überschneidungszeiten. Die Reinigungsarbeiten werden vor oder nach dem Betrieb vorgenommen. Dies sorgt für einen schnelleren Ablauf und auch für mehr Gründlichkeit – insbesondere bei der Büro- und Unterhaltsreinigung. Es ist also in der Regle vorteilhafter- auch Ohne Corona-Bestimmungen, dass in einem Objekt wenig oder gar keine Personen vor Ort sind.
Aktuell sorgt diese Herangehensweise dafür, dass die Kontaktbeschränkung so am effektivsten befolgt werden kann. Es gibt allerdings Arbeitsbereiche, in denen dies nicht möglich ist, außerhalb der Geschäftszeiten zu reinigen. Die Gründe dafür sind mannigfaltig und stellen für alle Anwesenden eine Herausforderung dar und erfordern eine genaue Einhaltung der Bestimmungen.
Während einer Büroreinigung werden Anwesende gebeten, den Raum zu verlassen, so dass die Reinigung kontaktlos stattfinden kann. In einem Großraumbüro muss dann der entsprechend zu reinigende Bereich verlassen werden. In der Regel dauert dies auch nicht lange, da die Reinigung einzelner Arbeitsplätze nicht sehr zeitintensiv ist. Die Wartezeiten bleiben also kurz.
Herausfordernder ist es für Reinigungskräfte in Ladengeschäften, die im laufenden Betrieb reinigen. Vor Ort ist absolute Disziplin erforderlich, was die Einhaltung der Abstandsregeln betrifft und das Tragen der Maske. Dies betrifft grundsätzlich die Reinigungskräfte, damit sie geschützt sind, aber auch alle umstehenden Personen. Es ist allseits zu spüren, dass die Bedeutung der hygienischen Gebäudereinigung aktuell sehr hoch ist und mehr Wertschätzung genießt.
Neben dem gebotenen Mindestabstand von 1,5 Metern sind Reinigungskräfte auch zur strikten Einhaltung weiterer Hygienemaßnahmen angewiesen: wie dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dem Einhalten der Hust-/Niesetikette, Handhygiene, usw., angewiesen. So werden Reinigungskräfte und die Menschen vor Ort sind, hinreichend geschützt.