Stand: Oktober 2022 / Januar 2024 – historische Referenz für die aktuelle Tarifsituation im Gebäudereiniger-Handwerk.
Die Tariflohnerhöhung in der Gebäudereinigung legt verbindlich fest, welchen Stundenlohn Beschäftigte in den verschiedenen Lohngruppen mindestens erhalten. Seit Oktober 2022 sind die Tariflöhne in allen Lohngruppen gestiegen – ausgelöst durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Für Kunden bedeutet das höhere Preise; für Arbeitnehmer mehr Lohn, mehr Stabilität und bessere Arbeitsbedingungen.
Der Tariflohn in der Gebäudereinigung wird zwischen dem Arbeitgeberverband der Gebäudedienstleister und der Gewerkschaft IG BAU ausgehandelt und gilt als allgemeinverbindlich für alle Betriebe der Branche.
Seit 1970 werden Reinigungsdienstleistungen zunehmend an externe Unternehmen ausgelagert. Personalkosten machen in der Gebäudereinigung mehr als 70 Prozent der Gesamtkosten aus – weshalb der Lohn die entscheidende Stellschraube im Wettbewerb ist. Seit 2004 verschärft die EU-Niederlassungsfreiheit für Einzelunternehmer aus Beitrittsländern den Preisdruck. Um eine Lohnuntergrenze verbindlich zu machen, gilt seit 2007 im Gebäudereiniger-Handwerk ein gesetzlicher Mindestlohn – verankert im Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Lohntarifverträge existieren in der Branche bereits seit Ende der 1970er Jahre.
Der Tarifvertrag Gebäudereinigung unterscheidet mehrere Lohngruppen je nach Tätigkeitsart. Die beiden wichtigsten Gruppen mit den aktuellen Sätzen:
Hintergrund dieser Stufen: Am 1. Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Die Tarifeinigung sah vor, die Verdienste in allen Lohngruppen entsprechend anzupassen – und gleichzeitig den Abstand zum Mindestlohn zu erhalten. Für Lohngruppe 1 bedeutet das 1,00 Euro mehr pro Stunde als der gesetzliche Mindestlohn.
Für Kunden äußert sich die Tariflohnerhöhung in einer Preissteigerung von rund 12,55 Prozent für Unterhaltsreinigung, Glasreinigung und andere Leistungen. Viele Kunden haben daraufhin ihre Inanspruchnahme der Dienstleistung geprüft.
Der Tarifvertrag schützt Beschäftigte in der Gebäudereinigung strukturell – über den reinen Lohn hinaus.
Für Reinigungsunternehmen hat das einen direkten Effekt: Gut bezahltes Personal bleibt länger im Betrieb. Fachkräftemangel in der Gebäudereinigung ist real – wer nicht konkurrenzfähig entlohnt, verliert ausgebildetes Personal an andere Branchen.
Auf den ersten Blick sieht der Kunde eine höhere Rechnung für dieselbe erbrachte Leistung. Der Zusammenhang zwischen Tariflohn und Servicequalität ist jedoch direkt.
Ein Reinigungsunternehmen, das Tariflöhne zahlt, hat einen entscheidenden Vorteil: Fachkräfte bleiben im Betrieb. Ein zu niedriger Lohn führt dazu, dass gelerntes Personal in andere Branchen wechselt. Die Folge für den Kunden: ständig wechselndes Reinigungspersonal, sinkende Qualität, mehr Beschwerden.
Mit einem Unternehmen, das faire Löhne zahlt und in Aus- und Weiterbildung investiert, profitiert der Kunde von:
Ein Dienstleisterwechsel rein aufgrund gestiegener Preise kann kurzfristig Kosten senken – hat aber häufig Folgekosten, die schwer zu kalkulieren sind.
Ein günstigerer Anbieter zahlt oft weniger als den Tariflohn. Das führt zu hoher Fluktuation, schlechter ausgebildetem Personal und wenig Zeit pro Reinigungseinheit – denn Löhne sind die größte Stellschraube im Wettbewerb um den günstigsten Preis. Dauernde Beschwerden, wiederholte Ausschreibungen und die Einarbeitung neuer Teams kosten Zeit und Nerven.
Wer mit der bisherigen Leistung zufrieden war, sollte die Preiserhöhung durch einen Tariflohn daher als Investition in langfristige Zusammenarbeit verstehen – nicht als Grund zum Wechsel.
Universal Clean zahlt seinen Mitarbeitenden den Tariflohn in der Unterhaltsreinigung und anderen Leistungsbereichen. Das sichert stabile Teams, feste Ansprechpartner und gleichbleibend hohe Gebäudereinigungsqualität für unsere Kunden in Hamburg.
Ab Oktober 2022 gilt für Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) ein Tariflohn von 13,00 Euro pro Stunde, ab Januar 2024 von 13,50 Euro. Für Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) gilt ab Oktober 2022 ein Satz von 16,20 Euro, ab Januar 2024 von 16,70 Euro. Der Tariflohn liegt in Lohngruppe 1 damit 1,00 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro.
Lohntarifverträge in der Gebäudereinigung bestehen seit Ende der 1970er Jahre. Seit 2007 ist im Gebäudereiniger-Handwerk ein gesetzlicher Mindestlohn im Arbeitnehmer-Entsendegesetz verankert – als Reaktion auf den seit 2004 verschärften Wettbewerb durch die EU-Niederlassungsfreiheit.
Personalkosten machen in der Gebäudereinigung mehr als 70 Prozent der Gesamtkosten aus. Steigt der Tariflohn, steigen entsprechend auch die Preise für Dienstleistungen wie Unterhaltsreinigung, Glasreinigung und andere Leistungen. Die Preiserhöhung ab Oktober 2022 beträgt rund 12,55 Prozent.
Der Tarifvertrag Gebäudereinigung unterscheidet mehrere Lohngruppen nach Tätigkeitsart. Lohngruppe 1 umfasst Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten (13,00 € ab Okt. 2022 / 13,50 € ab Jan. 2024). Lohngruppe 6 umfasst Glas- und Fassadenreinigung (16,20 € ab Okt. 2022 / 16,70 € ab Jan. 2024).
Ja. Unternehmen mit Tariflohn haben eine geringere Mitarbeiterfluktuation, was für Kunden stabile Reinigungsteams, feste Ansprechpartner und gleichbleibende Qualität bedeutet. Günstigere Anbieter ohne Tariflohn haben häufig hohe Personalfluktuation und geringere Servicequalität – was langfristig mehr Aufwand und Kosten für den Kunden bedeutet.
Beschäftigte in der Gebäudereinigung mit Tarifvertrag erhalten bei einer 5-Tage-Woche 30 Tage Erholungsurlaub – statt der gesetzlichen 20 Tage. Das ist ein wesentlicher Vorteil des Tarifvertrags gegenüber nicht-tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen.
Sie haben Fragen zur Preisgestaltung oder möchten ein Angebot für Ihre Unterhaltsreinigung oder Fensterreinigung in Hamburg? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie transparent und unverbindlich.
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