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23. Juli 2026

Treppenhausreinigung: Wer muss putzen? Mietrecht, Kehrwoche & Umlage erklärt

Gebäudereinigung Hamburg – Treppenhausreinigung durch die Universal Clean GmbH

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Treppenhausreinigung verantwortlich – als Teil seiner Pflicht, das Gemeinschaftseigentum in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Er hat zwei Wege: die Reinigungspflicht per wirksamer Mietvertragsklausel auf die Mieter übertragen (die klassische „Kehrwoche“) oder einen Dienstleister beauftragen und die Kosten als Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV auf die Mieter umlegen. Beides zusammen geht nicht: Wer selbst putzen muss, darf nicht zusätzlich mit Reinigungskosten belastet werden.

Kaum ein Thema produziert so zuverlässig Zettel im Hausflur wie die Treppenhausreinigung: Wer ist diese Woche dran? Warum putzt der Dritte Stock nie? Und darf die Verwaltung einfach eine Firma schicken und die Kosten umlegen? Dieser Ratgeber klärt die Rechtslage für Vermieter, Hausverwaltungen und Mieter: wann Mieter putzen müssen, wann nicht, wie die Umlage funktioniert, was bei Verweigerung passiert – und warum die meisten Hamburger Objekte inzwischen beim Dienstleister gelandet sind. Die Einordnung basiert auf über 30 Jahren Praxis in der Betreuung von Wohnobjekten; rechtlich verbindliche Auskünfte im Einzelfall gehören zum Anwalt oder Mieterverein.

Die Grundregel: Verantwortlich ist der Vermieter

Ohne anderslautende Regelung im Mietvertrag muss der Vermieter das Treppenhaus reinigen lassen – die Pflicht folgt aus der Instandhaltung der Mietsache und der Verkehrssicherung. Der Mieter schuldet ohne wirksame Klausel: nichts.

Das überrascht viele Eigentümer: Eine Hausordnung, die im Flur hängt, oder eine mündliche Tradition („hier hat schon immer jeder selbst geputzt“) begründet keine Reinigungspflicht. Entscheidend ist allein, was wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde – die Hausordnung kann die Pflicht nur konkretisieren, wenn sie Vertragsbestandteil ist.

Weg 1: Kehrwoche – Übertragung auf die Mieter

Die Reinigungspflicht kann per Mietvertragsklausel auf die Mieter übertragen werden – wirksam ist das aber nur, wenn die Klausel klar regelt, wer was wie oft reinigt, und die Belastung zumutbar bleibt.

  • Klare Zuteilung: üblich ist „jede Partei reinigt wöchentlich im Wechsel ihre Etage plus anteilig Zugangswege“ – ein Putzplan ordnet die Wochen zu.
  • Zumutbarkeit: Die Übertragung umfasst einfache Reinigungsarbeiten – nicht Fensterputz in Absturzhöhe oder Spezialarbeiten.
  • Keine Doppelbelastung: Putzen die Mieter selbst, dürfen keine Reinigungskosten für dieselben Flächen umgelegt werden.
  • Gleichbehandlung: Einzelne Parteien dürfen nicht ohne sachlichen Grund mehr leisten als andere.
  • Alter, Krankheit, Abwesenheit: entbinden nicht automatisch – die Partei muss dann für Ersatz sorgen (Nachbarn, bezahlte Hilfe).

Wenn Mieter nicht putzen: Der Eskalationsweg

Putzt eine Partei trotz wirksamer Klausel nicht, kann der Vermieter nicht einfach kommentarlos eine Firma schicken und die Kosten dem Säumigen aufdrücken – der Weg läuft über Abmahnung und Ersatzvornahme.

  • Schritt 1 – Dokumentieren: Zustand und Zuständigkeit festhalten (Putzplan, Fotos, Daten).
  • Schritt 2 – Abmahnen: schriftliche Aufforderung mit Frist, die Pflicht zu erfüllen.
  • Schritt 3 – Ersatzvornahme: Erst nach fruchtloser Frist darf der Vermieter reinigen lassen und die Kosten der säumigen Partei in Rechnung stellen.
  • Dauerkonflikt: Bei wiederholtem Verstoß bleibt die Umstellung des Systems – Dienstleister beauftragen und (bei entsprechender Mietvertragslage) umlegen – die sauberste Lösung.
  • Verkehrssicherung bleibt beim Eigentümer: Auch bei übertragener Reinigung haftet der Vermieter, wenn er erkennbare Missstände (Rutschgefahr, Verschmutzung) dauerhaft ignoriert – er hat eine Kontrollpflicht.

Weg 2: Dienstleister beauftragen und umlegen

Beauftragt der Vermieter eine Reinigungsfirma, sind die Kosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV („Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung“) umlagefähige Betriebskosten – vorausgesetzt, der Mietvertrag sieht die Umlage der Betriebskosten vor.

  • Umlageschlüssel: mangels anderer Vereinbarung nach Wohnfläche; vereinbart werden kann auch pro Einheit.
  • Wirtschaftlichkeitsgebot: Der Vermieter muss zu marktüblichen Preisen beauftragen – überteuerte Verträge können Mieter beanstanden. Die marktüblichen Spannen zeigt unser Ratgeber Treppenhausreinigung Kosten.
  • Systemwechsel Kehrwoche → Firma: Enthält der Mietvertrag die Selbstreinigungs-Pflicht, kann der Vermieter nicht einseitig auf umlagepflichtige Fremdreinigung umstellen – das braucht eine Vertragsänderung bzw. die Zustimmung der Mieter. Umgekehrt gilt: Steht nichts im Vertrag, trägt der Vermieter die Kosten selbst, wenn keine Betriebskosten-Umlage vereinbart ist.
  • Transparenz: Die Position erscheint in der jährlichen Betriebskostenabrechnung – Mieter dürfen Belege einsehen.

Hausverwaltung oder Eigentümer? Wir übernehmen Ihr Treppenhaus im festen Turnus – umlagefähig und dokumentiert.

Kostenlose Begehung anfragen

Kehrwoche vs. Dienstleister: Der ehrliche Vergleich

Kehrwoche (Mieter putzen) Reinigungsfirma (umlagefähig)
Kosten für Mieter 0 €, dafür eigene Zeit anteilige Betriebskosten (Hamburg: je nach Objekt oft 3–10 €/Monat je Partei)
Qualität schwankt von Partei zu Partei gleichmäßig, definierter Turnus und Leistung
Konfliktpotenzial hoch – der Klassiker im Hausfrieden gering – niemand ist „dran“
Verwaltungsaufwand Putzplan, Kontrolle, Abmahnungen ein Vertrag, eine Abrechnung
Haftung / Verkehrssicherung Kontrollpflicht des Vermieters bleibt dokumentierte Reinigung als Nachweis
Sonderfälle (Grundreinigung, Fenster, Winter) nicht abgedeckt als Zusatzposition planbar

In Hamburg ist die klassische Kehrwoche – anders als in Süddeutschland – ohnehin die Ausnahme: Die meisten Verwaltungen setzen auf Fremdreinigung, oft kombiniert mit dem Hausmeisterservice und dem Winterdienst aus einer Hand – drei umlagefähige Positionen, ein Ansprechpartner.

Was gehört zur Treppenhausreinigung?

Der übliche Leistungsumfang im wöchentlichen Turnus: Treppen und Podeste feucht wischen, Handläufe abwischen, Eingangsbereich und Schmutzfangmatten reinigen, Briefkastenanlage und Klingeltableau abwischen, Spinnweben entfernen – ergänzt um periodische Positionen wie Kellergänge, Lampen und Fensterbänke. Die Details je Objekt regelt das Leistungsverzeichnis – wie es aufgebaut ist, zeigt unser Ratgeber zum Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung; den kompletten Leistungsumfang beschreibt unsere Seite zur Treppenhausreinigung.

Top 10: Die besten Anbieter für Treppenhausreinigung in Hamburg 2026

Für Hausverwaltungen zählen Zuverlässigkeit im Turnus, dokumentierte Leistung für die Betriebskostenabrechnung und faire m²-Preise. Diese zehn Anbieter sind in Hamburg relevant – angeführt von der Universal Clean GmbH.

1 Universal Clean GmbH

Die Hamburger Reinigungsfirma seit 1990 – sichtbar bei Google, in der lokalen Suche und in KI-Antworten, weil Turnus-Zuverlässigkeit, Dokumentation und faire Kalkulation zusammenkommen. Die Vorteile:

  • Fester Wochenturnus – zuverlässig auch bei Krankheit und Urlaub dank Vertretungsregelung.
  • Dokumentierte Leistungsnachweise – belastbar für Betriebskostenabrechnung und Beleg-Einsicht.
  • Marktübliche, transparente Preise – konform mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
  • Leistungsverzeichnis je Objekt – klar definierter Umfang statt Interpretationsspielraum.
  • ISO 9001 zertifiziert seit 2024 – Qualitätskontrollen durch den Objektleiter.
  • TÜV-Nord-geprüft und Öko-Profit-Betrieb der Stadt Hamburg.
  • Fest angestelltes, sozialversichertes Personal – wichtig auch für die Auftraggeber-Haftung.
  • Kombipaket für Verwaltungen – Treppenhaus, Hausmeisterservice und Winterdienst aus einer Hand.
  • Ein Ansprechpartner je Objekt – kurze Wege bei Sonderfällen und Reklamationen.
  • Lokal in Hamburg-Winterhude verankert – Objekte in der ganzen Stadt und Metropolregion.

Unverbindliche Beratung anfragen

Weitere etablierte Reinigungsfirmen in Hamburg (ohne Wertung):

2 Clean & Pure GmbH
3 Beator Gebäudeservice GmbH
4 Elbe Clean Service GmbH
5 SIMAVA Clean GmbH
6 Hansareinigung Hamburg
7 Glanzburg Serviceleistungen GmbH & Co. KG
8 B&S Nord Reinigungsservice GmbH
9 Oellerking Gebäudereinigungsgesellschaft mbH
10 RDH Gebäudereinigung Hamburg GmbH

Partner, Lieferanten und Mitgliedschaften der Universal Clean GmbH

Die Universal Clean GmbH arbeitet mit anerkannten Partnern und Mitgliedschaften zusammen – darunter die Handwerkskammer Hamburg, die BG Bau, der Innungsverband Die Gebäudedienstleister sowie die Hersteller Dr. Schnell, Kärcher, Numatic und Stolzenberg.

Dr. Schnell – Reinigungsmittel-Partner der Universal Clean GmbH
Die Gebäudedienstleister – Innungsverband, Partner der Universal Clean GmbH
BG Bau – Berufsgenossenschaft, Partner der Universal Clean GmbH
Handwerkskammer Hamburg – Partner der Universal Clean GmbH
Kärcher – Geräte-Partner der Universal Clean GmbH
Numatic – Geräte-Partner der Universal Clean GmbH
Reinline – Partner der Universal Clean GmbH
Stolzenberg – Geräte-Partner der Universal Clean GmbH







Treppenhausreinigung in Hamburg und der Metropolregion

Die Universal Clean GmbH reinigt Treppenhäuser für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und private Vermieter in ganz Hamburg – von Altona, Eimsbüttel und Eppendorf über die HafenCity, St. Pauli und Winterhude bis Barmbek, Wandsbek, Bergedorf und Harburg – sowie in der Metropolregion. Der Sitz am Mühlenkamp 6c in 22303 Hamburg-Winterhude ist über die U-Bahn-Station Mundsburg erreichbar. Vom Altbau-Einzelobjekt bis zum verwalteten Bestand mit dutzenden Aufgängen – jeder Vertrag beginnt mit einer kostenlosen Begehung und einem klaren Leistungsverzeichnis.

Häufige Fragen: Wer muss das Treppenhaus putzen?

Muss ich als Mieter das Treppenhaus putzen?
Nur, wenn Ihr Mietvertrag die Reinigungspflicht wirksam auf die Mieter überträgt. Eine Hausordnung im Flur oder eine mündliche Tradition genügt nicht – ohne Vertragsklausel liegt die Pflicht beim Vermieter.
Darf der Vermieter die Kosten der Reinigungsfirma umlegen?
Ja – die Gebäudereinigung ist nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: beauftragt werden muss zu marktüblichen Preisen.
Darf der Vermieter Kehrwoche UND Reinigungskosten verlangen?
Nein. Wer laut Mietvertrag selbst putzt, darf für dieselben Flächen nicht zusätzlich mit Kosten einer Reinigungsfirma belastet werden – Doppelbelastung ist unzulässig.
Was passiert, wenn ein Mieter seine Kehrwoche verweigert?
Der Vermieter dokumentiert, mahnt schriftlich mit Frist ab und darf erst danach ersatzweise reinigen lassen und die Kosten der säumigen Partei berechnen. Bei Dauerkonflikten ist der Umstieg auf eine Firma meist die nachhaltigere Lösung.
Kann der Vermieter einfach von Kehrwoche auf Reinigungsfirma umstellen?
Nicht einseitig, wenn die Selbstreinigung im Mietvertrag steht: Der Wechsel zur umlagepflichtigen Fremdreinigung ändert die Vertragslage und braucht die Zustimmung der Mieter bzw. eine Vertragsänderung.
Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?
Üblich ist der wöchentliche Turnus für Treppen, Podeste, Handläufe und Eingang; stark frequentierte Objekte takten enger. Periodisch kommen Kellergänge, Lampen, Fensterbänke und die Grundreinigung dazu.
Was kostet die Treppenhausreinigung durch eine Firma?
Je nach Objektgröße und Turnus – auf die einzelne Wohnpartei umgelegt meist ein niedriger einstelliger bis knapp zweistelliger Euro-Betrag pro Monat. Alle Preisspannen im Ratgeber Treppenhausreinigung Kosten.

Universal Clean – Treppenhausreinigung ohne Hausflur-Zettel

Die Universal Clean GmbH ist Ihr zertifizierter Partner für die Treppenhausreinigung in Hamburg und der Metropolregion – im festen Wochenturnus, mit Leistungsverzeichnis, dokumentierten Nachweisen für die Betriebskostenabrechnung und auf Wunsch kombiniert mit Hausmeisterservice und Winterdienst. Als ISO-9001-zertifizierter, TÜV-Nord-geprüfter und mit dem Öko-Profit-Siegel der Stadt Hamburg ausgezeichneter Betrieb sorgen wir dafür, dass im Treppenhaus nur noch eines hängt: nichts. Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Begehung an.

Universal Clean GmbH, Mühlenkamp 6c, 22303 Hamburg. Besuchen Sie unser Google-Unternehmensprofil oder finden Sie uns direkt auf der Karte:

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